Kaufpreis drücken: Ist Verhandeln erlaubt?
Wenn andere Interessent:innen bereits Schlange stehen, scheuen sich viele Käufer:innen vor Preisverhandlungen. Dennoch können Sie einen Versuch wagen. Oft ist ein Preisnachlass bereits im ersten Kaufangebot eingepreist. Wichtig: Fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus und argumentieren Sie geschickt. Wenn Sie bereits ein unabhängiges Gutachten beauftragt haben, können Sie kleinere Mängel als Verhandlungsgrundlage heranziehen. Das können zum Beispiel schlecht isolierte Fenster, veraltete Rohre oder eine erneuerungsbedürftige Heizungsanlage sein.