Wenn Sie als Wohnungsinteressent vorher Geld dafür zahlen sollen, dass Sie sich eine Wohnung ansehen dürfen, oder wenn Sie die Wohnung direkt mieten sollen, ohne sie zuvor persönlich gesehen zu haben, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Betrug. Hier sollten Sie hellhörig werden.
Der Trick mit der Vorkasse
Am häufigsten wenden Kriminelle den Trick mit der Vorkasse an, die Masche ist immer die gleiche: Der Betrüger gibt vor, im Ausland zu sein, seine Mutter zu pflegen oder Ihnen aus anderen Gründen die Wohnung nicht selbst zeigen zu können. Damit Sie die Wohnung dennoch besichtigen können, wird er vorschlagen, Ihnen den Schlüssel gegen Vorab-Zahlung einer Kaution zuzuschicken. In Wirklichkeit existiert jedoch weder die pflegebedürftige Mutter, noch die Wohnung.
Besonders gern wenden die Täter den Trick in Großstädten mit angespanntem Immobilienmarkt an. Hier ist die Existenz der Wohnung nicht so leicht zu überprüfen wie in einer Kleinstadt und die Interessenten sind oft verzweifelt genug, um sich auf ungewöhnliche Vorschläge einzulassen.
Zahlungen an Geldtransferinstitute
Wenn man vor einer Wohnungsbesichtigung Geld an ausländische Banken oder Geldtransferinstitute überweisen soll, kann man davon ausgehen, es mit einem Betrüger zu tun zu haben. Wird einmal ein Betrag an eines dieser Institute überwiesen, haben die Geschädigten kaum eine Chance, ihr Geld zurück zu bekommen. Selbst wer Anzeige erstattet, hat schlechte Karten: Die Täter sitzen im Ausland und sind damit juristisch meist so gut wie unerreichbar.
Zahlung an ein Übernachtungsportal
Betroffen sind bei dieser Betrugsmasche sowohl Interessenten von Mietwohnungen als auch von Kaufobjekten – nur die Höhe der Geldbeträge unterscheidet sich:
Um ein Haus zu kaufen oder um den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung zu erhalten, soll das Geld an ein Portal für private Unterkünfte (Airbnb oder ähnliche Portale) überwiesen werden. Man erhält also eine gefälschte Rechnung mit offiziell aussehendem Briefkopf des Übernachtungsportals und soll eine bestimmte Summe auf ein Konto im Ausland überweisen. Vorsicht – hier handelt es um einen Betrugsversuch! Tatsächlich sind derlei Geschäfte über Airbnb gar nicht möglich.
Rechnung für Wohnungsbesichtigungen
Der Wohnungsmarkt ist eng, die Zahl der Bewerber für eine Wohnung groß. Betrüger nutzen dies wie folgt aus: Sie stellen Fake-Objekte (also Objekte, die es eigentlich gar nicht gibt) ins Netz. Wenn sich Interessent:innen daraufhin melden, werden sie aufgefordert, sich auf einer bestimmten Webseite zu registrieren. Der Vorwand: Nur so könnten sie in die Vorauswahl für eine Wohnungsbesichtigung kommen. Folgen Wohnungssuchende den Anweisungen, erhalten sie kurze Zeit später eine Rechnung für die Registrierung.
Der beste Schutz: Wer sich auf Internetseiten mit seinen Daten registriert, sollte die Seite, den Anbieter und die Konditionen genau prüfen und im Zweifelsfall die Finger davon lassen.
Kostenpflichtige Wohnungslisten
Wurde Ihnen eine Liste mit "exklusiven Angeboten" gegen Geld angeboten? Der Betrug läuft wie folgt: Wohnungsinteressenten, die sich auf eine Anzeige hin melden, erhalten eine Absage. Der Anbieter offeriert ihnen jedoch eine Liste von interessanten Objekten, die noch nicht veröffentlicht worden beziehungsweise exklusiv sein sollen. Diese Liste gebe es aber nur gegen Gebühr. Bis zu 150 Euro verlangen die Betrüger. Tatsächlich enthalten solche Listen nur bereits veröffentlichte Anzeigen aus Immobilienportalen.