Anders als beim Immobilienkauf gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten in voller Höhe. Grundlage dafür ist eine Novellierung des sogenannten Wohnraumvermittlungsgesetzes vom Juni 2015.
In den meisten Fällen ist der Vermieter der Besteller. Beauftragen aber Sie als Mieter einen Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung, müssen Sie die Provision entrichten. Das ist oft bei Umzügen in Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie München, Hamburg, Berlin, Frankfurt und Köln der Fall.
Wie hoch ist die Maklerprovision bei einer Vermietung?
Eine maximale Provisionshöhe für Mieter als Auftraggeber wurde 2015 ebenfalls gesetzlich festgelegt. Sie darf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer betragen (also 2,38 Nettokaltmieten).
Für den Vermieter gilt diese Grenze nicht. Die Maklercourtage ist frei verhandelbar – in der Praxis verlangen Makler aber auch in diesem Fall üblicherweise 2,38 Nettokaltmieten. Übrigens: Die Regelungen zur Beauftragung und zur maximalen Höhe der Maklercourtage gelten nicht für die Vermittlung eines gewerblichen Mietobjektes.