Wann und wie können Finanzierungskosten von der Steuer abgesetzt werden? Hier finden Sie Antworten.
Sind Finanzierungskosten von der Steuer absetzbar?
Kosten für die Finanzierung können nur dann von der Steuer absetzt werden, wenn Sie die Immobilie vermieten. In diesem Fall können Sie die Geldbeschaffungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, denn sie mindern Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, um selbst darin zu wohnen, können Sie die Finanzierungskosten steuerlich nicht geltend machen.
Rechtliche Grundlage dafür ist § 9 des Einkommensteuergesetztes (EStG), wonach Finanzierungskosten dann zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen, wenn die Beschaffung des Fremdkapitals dazu dient, die Einkunftsquelle (Mietwohnung) zu erhalten.
Sind Finanzierungskosten Anschaffungskosten?
Anschaffungskosten sind aus steuerrechtlicher Sicht relevant, denn sie können teilweise zum Kaufpreis hinzugerechnet und abgeschrieben werden. Dies gilt für den Anteil, der auf das Gebäude (und nicht auf das Grundstück) entfällt. Die Finanzierungskosten gehören allerdings nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten, da sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages stehen.
Typische Anschaffungsnebenkosten sind Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grunderwerbsteuer oder Gutachterkosten (falls sie vom Käufer selbst veranlasst werden).
Können Finanzierungskosten bei einer Mischnutzung abgesetzt werden?
Falls Sie die Immobilie zum Teil selbst bewohnen und nur teilweise vermieten, können Sie den Teil der Finanzierungskosten von der Steuer absetzen, der auf die vermietete Fläche entfällt. Beispiel: Wenn Sie ein Haus mit Einliegerwohnung kaufen, die Sie vermieten und die 25 Prozent der Gesamtwohnfläche ausmacht, so sind 25 Prozent der Geldbeschaffungskosten absetzbar.