1. Instandhaltung
Instandhaltung meint die Reinigung, Pflege und Wartung des angemieteten Objektes, um Schäden vorzubeugen. Sie müssen als Mieter dafür Sorge tragen, dass Sie die Immobilie genauso übergeben wie sie Ihnen überlassen wurde. Laut Rechtsprechung dürfen die Kosten für die Instandhaltung nicht höher sein als zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Bitten Sie den Vermieter darum, dies auch vertraglich festzulegen.
2. Schönheitsreparaturen
Im Hinblick auf Schönheitsreparaturen geht es darum, den Innenbereich der Immobilie optisch ansprechend zu halten. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wände zu tapezieren und Böden, Heizkörper, Fenster und Türen zu streichen. Allerdings gibt es seit einiger Zeit laut Gesetz keine starren Fristen mehr für die Ausführung der Schönheitsreparaturen, auch wenn dies in manchen Formularverträgen noch so festgelegt ist. Eine entsprchende Klausel können Sie also ignorieren und eine Renovierung durch schonende Nutzung zeitlich hinauszögern.
3. Duldungspflichten
Möchte der Vermieter Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung an der Immobilie durchführen lassen, müssen Sie dies als Mieter dulden. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrags sind sie ebenfalls dazu verpflichtet, das Objekt auf Anfrage des Vermieters zur Besichtigung für Interessenten zur Verfügung zu stellen.