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Gewerbeimmobilien: Pflichten
von Mietern und Vermietern

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Ob Reparaturen oder Reinigung: Die Anmietung einer Gewerbeimmobilie ist mit einigen Pflichten für Mieter, aber auch für Vermieter verbunden. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, welche Hauptaufgaben laut Gesetz in wessen Zuständigkeitsbereich fallen.

1. Instandhaltung

Instandhaltung meint die Reinigung, Pflege und Wartung des angemieteten Objektes, um Schäden vorzubeugen. Sie müssen als Mieter dafür Sorge tragen, dass Sie die Immobilie genauso übergeben wie sie Ihnen überlassen wurde. Laut Rechtsprechung dürfen die Kosten für die Instandhaltung nicht höher sein als zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Bitten Sie den Vermieter darum, dies auch vertraglich festzulegen.

2. Schönheitsreparaturen

Im Hinblick auf Schönheitsreparaturen geht es darum, den Innenbereich der Immobilie optisch ansprechend zu halten. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wände zu tapezieren und Böden, Heizkörper, Fenster und Türen zu streichen. Allerdings gibt es seit einiger Zeit laut Gesetz keine starren Fristen mehr für die Ausführung der Schönheitsreparaturen, auch wenn dies in manchen Formularverträgen noch so festgelegt ist. Eine entsprchende Klausel können Sie also ignorieren und eine Renovierung durch schonende Nutzung zeitlich hinauszögern.

3. Duldungspflichten

Möchte der Vermieter Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung an der Immobilie durchführen lassen, müssen Sie dies als Mieter dulden. Im Falle einer Kündigung des Mietvertrags sind sie ebenfalls dazu verpflichtet, das Objekt auf Anfrage des Vermieters zur Besichtigung für Interessenten zur Verfügung zu stellen.

1. Instandsetzung

Ihr Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Immobilie so zu überlassen, dass Sie sie ohne Einschränkungen für Ihren Geschäftsbetrieb nutzen können. Außerdem muss er dafür Sorge tragen, diesen Zustand über die gesamte Mietdauer zu erhalten und Mängel notfalls zu beseitigen. Dies betrifft beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, der sanitären Einrichtungen oder des Außenputzes und der Wärmedämmung.

2. Konkurrenzschutz

Konkurrenzschutz soll Sie als Mieter vor konkurrierenden Unternehmen in unmittelbarer Umgebung schützen. Generell gilt der gesetzesimmanente Konkurrenzschutz, der es Ihrem Vermieter verbietet, seine Immobilien auch an Konkurrenzfirmen zu vermieten und somit Ihren Wettbewerb zu beeinflussen. Allerdings lässt sich nicht verhindern, dass sich Konkurrenten in benachbarten Objekten niederlassen, die dem Vermieter nicht gehören. Für solche Fälle gibt es die Option eines Sonderkündigungsrechts.

3. Abwehr von Störungen

Damit Ihnen kein Wettbewerbsnachteil durch negative Einflüsse auf Ihre Mitarbeiter und Kunden entsteht, muss Ihr Vermieter dafür sorgen, vermeidbare Störungen zu beseitigen. Dazu zählen unter anderem unzumutbare Geräusche und Gerüche sowie übermäßiger Lärm. Außerdem ist er verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ihr Leitungswasser auf Keimfreiheit untersuchen zu lassen.
 

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