Wohnungsübergabe: Worauf Sie achten müssen und was ins Übergabeprotokoll gehört

Wohnungsübergabeprotokoll: Infos und Vorlage

© bernardbodo / iStock

Die Wohnungsübergabe und das dazugehörige Wohnungsübergabeprotokoll beim Einzug von Mietwohnungen sollten Mieter ernst nehmen. Denn: Für alle nicht aufgeführten Beschädigungen können Sie sonst bei Ihrem Auszug haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund sollten Sie dafür sorgen, dass Mängel und Schäden bei der Wohnungsübergabe detailliert und schriftlich festgehalten werden. Worauf Sie bei der Übergabe außerdem achten sollten, erfahren Sie hier. Zudem bieten wir Ihnen den kostenlosen Download einer Wohnungsübergabeprotokoll-Vorlage im PDF-Format an.

Ganz allgemein gilt: Die Wohnungsübergabe sollte aus Mietersicht dann stattfinden, wenn die Vormieter bereits ausgezogen sind und alle geplanten Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, Sie aber noch nicht eingezogen sind. So stellen Sie als Neumieter sicher, dass Sie für eventuell vorhandene „Baustellen“ nicht die Verantwortung übernehmen müssen.

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie Mängel und Schäden detailliert im Übergabeprotokoll dokumentieren. Für alle nicht aufgeführten Beschädigungen können Sie sonst haftbar gemacht werden. Das Übergabeprotokoll muss in doppelter Ausführung vorliegen und am Ende von allen Parteien unterschrieben werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter bekommen je ein Dokument ausgehändigt. Hier können Sie das https://s.immonet.de/immonet-cms/pdf/Immonet-Wohnungsuebergabeprotokoll.pdf" target="_blank" title="Wohnungsübergabeprotokoll: PDF-Vorlage downloaden">Wohnungsübergabeprotokoll als Vorlage downloaden.

Darauf sollten Sie bei der Wohnungsübergabe achten

 

  • Denken Sie daran, Zählerstände der Wasseruhren, Heizkörper und Stromzähler festzuhalten.
  • Einbauten und eventuell vorhandene Mängel sollten für jeden Raum einzeln protokolliert werden. Dokumentieren Sie Mängel zur Sicherheit am besten mit Fotos.
  • Notieren Sie die Anzahl der übergebenen sowie der noch nachzureichenden Schlüssel (z. B. Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Fahrradkeller, Dachboden, Waschküche, Gartentor etc.). Hat Ihr Vermieter Ihnen nur einen Wohnungsschlüssel übergeben, sind Sie beim Auszug auch nur zur Rückgabe eines Schlüssels verpflichtet.
  • Kontrollieren Sie die Farbanstriche und Tapeten in der Wohnung.
  • Überprüfen Sie die Funktionen aller elektrischen Geräte und Leitungen, z. B. Wasserhähne, Dusche, Toilettenspülung sowie Heizkörper.
  • Überzeugen Sie sich vom einwandfreien Zustand der Fenster, Türen und Schlösser.
  • Achten Sie auf Schäden am Bodenbelag, z. B. auf Risse im Parkett bzw. Holz oder Löcher im Teppich.
  • Prüfen Sie den Zustand von Fliesen im Bad und in der Küche.
  • Achten Sie auf Schimmelbildung, vor allem im Bad und an den Wänden.
  • Lassen Sie sich Versprechen über noch anstehende Reparaturen oder Renovierungsarbeiten schriftlich geben.

Tipp:

Es ist sinnvoll, einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitzunehmen – nur zur Sicherheit. Kündigen Sie am besten vorher an, dass Sie noch eine weitere Person zum Termin mitbringen und sorgen Sie dafür, dass Ihr Bekannter auch im Wohnungsübergabeprotokoll auftaucht und das Dokument unterschreibt.

Angebote für Ihren Umzug anfordern

Lassen Sie sich schnell und bequem Umzugsangebote für Ihren nächsten Umzug erstellen.

Achten Sie auf triftige Mängel

Nehmen Sie sich Zeit bei der Wohnungsübergabe, auch wenn Makler oder Vermieter drängeln sollten. Überprüfen Sie gewissenhaft alle Räume. Wenn Sie später Mängel melden, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, haben Sie keinen Beweis dafür, dass Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. Grundsätzlich muss die Wohnung sauber und geräumt übergeben werden. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, müssen beseitigt sein. Dazu gehören zum Beispiel gesprungene Fliesen, Löcher im Boden oder defekte Herdplatten.

Verdeckte Mängel korrekt beanstanden

Einige Wohnungsmängel muss der Vermieter auch dann beheben, wenn sie bei der Übergabe nicht beanstandet wurden. Da nicht jeder Mangel während der Wohnungsübergabe ersichtlich ist, können sogenannte versteckte Mängel auch noch nachträglich angezeigt werden. Während des Sommers lässt sich beispielsweise nicht kontrollieren, ob die Heizung richtig funktioniert. Und Schimmel an den Wänden ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

Finden Mieter einen verdeckten Mangel, sollten sie dem Vermieter den Schaden unverzüglich schriftlich melden. Dem Vermieter muss dabei ausreichend Zeit gegeben werden, den Schaden selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Beeinträchtigt der Schaden den Wohnwert – z. B. ein anhaltender Heizungsausfall im Winter –, kann der Mieter die Miete mindern. Selbst wenn Sie mit dem Mangel leben können, sollten Sie die Beseitigung festgestellter Schäden umgehend und schriftlich fordern. Tun Sie das nicht, können Sie beim Auszug dafür haftbar gemacht werden.

Wohnungsübergabe bei Auszug

Wie genau Sie die Wohnung zu hinterlassen haben, regelt der Mietvertrag. Formulierungen wie „bezugsfertig“ oder „im selben Zustand wie übernommen“ haben in der Regel keine Gültigkeit. Nur wenn im Mietvertrag die Übernahme von sogenannten Schönheitsreparaturen zugesichert wurde, müssen Sie beim Auszug aktiv werden. Auch starre Fristen sind nicht rechtens. So kann Ihr Vermieter Sie nicht dazu zwingen, bei Ihrem Auszug alle Wände zu streichen, wenn Sie dies bereits ein Jahr zuvor erledigt haben.

Achtung:

Um Ihre Renovierungsarbeit nachweisen zu können, sollten Sie unbedingt Rechnungen von Handwerkern sowie Quittungen von gekauften Utensilien (zum Beispiel Farbe) aufbewahren.

Bei der Wohnungsübergabe werden alle zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel übergeben. Falls ein Schlüssel verloren gegangen ist, besteht die Gefahr, dass er von Dritten missbräuchlich verwendet werden könnte. Deshalb haben Vermieter im Verlustfall im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass die Schließanlage an der Haus- oder Wohnungstür unverzüglich getauscht wird. Hierfür haben Mieter die Kosten selbst zu tragen, wenn sie den Verlust verursacht haben.

Sollte der Vermieter Ihnen ein Übergabeprotokoll verweigern, können Sie die Wohnungsübergabe auch ohne ihn durchführen. In so einem Fall müssen Sie eine neutrale Person – etwa einen Sachverständigen – einladen, die als Zeuge die Besichtigung mit ihnen durchführt und das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreibt.

Ein Exemplar des Wohnungsübergabeprotokolls bekommen Sie als ein- oder ausziehende Mietpartei. Ein weiteres Exemplar erhält der Vermieter.

Bei der Übergabe müssen Mieter und Vermieter anwesend sein. Ist eine der beiden Parteien verhindert, kann eine Dritte Person einspringen und an der Besichtigung teilnehmen.

Ein idealer Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe ist gegeben, wenn die Renovierungsarbeiten in der Wohnung abgeschlossen sind und sich keine Möbel mehr in der Wohnung befinden.

Für die Wohnungsübergabe gibt es keine fest vorgeschriebene zeitliche Begrenzung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um jeden Raum gründlich zu begutachten und Auffälligkeiten im Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten.

Mustervorlagen & Checklisten

Unterlagen für Ihren Umzug

  • Mieterselbstauskunft
  • Wohnungsübergabeprotokoll
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Umzugscheckliste
  • und viele mehr …

Hier finden Sie alle Formulare für einen reibungslosen Umzug.

Jetzt kostenlos downloaden

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.