Die SCHUFA-Auskunft ist eine Auskunft der Schufa Holding AG über Identität, Bonität, Zahlungsfähigkeit und Zahlungswille einer Privatperson (Verbraucher) oder eines Unternehmens. Deshalb wird sie auch gerne als Bonitätsauskunft bezeichnet. SCHUFA-Auskünfte werden an Verbraucher (Selbstauskunft) sowie Geschäftspartner (Gewerbeauskunft) ausgegeben. Um die Bonität eines Mietinteressenten zu ermitteln, verlangen viele Vermieter eine SCHUFA-Auskunft von Wohnungsbewerbern, um sicherzugehen, dass sie sich nur zahlungsfähige Mieter ins Haus holen.

Was bedeutet Bonität?

Bonität kommt aus dem Lateinischen (bonitas = Vortrefflichkeit) und bedeutet so viel wie „Kreditwürdigkeit“. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung, welche finanziellen Verpflichtungen Sie erfüllen können. Dabei zählt neben einem soliden Einkommen auch die Bereitschaft, regelmäßig die Miete zu bezahlen, Raten eines Kredits zu begleichen und Schulden zu tilgen.

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Eine Bonitätsauskunft gibt dementsprechend Auskunft über das Zahlungsverhalten einer Person in Bezug auf ihre finanziellen Verbindlichkeiten wie Rechnungen, Kredite und Verträge (z.B. Handyverträge). Entsprechende Auskunfteien – wie beispielsweise die SCHUFA – ermitteln aus den vorliegenden Informationen die Wahrscheinlichkeitswerte einer Zahlungsunfähigkeit und dokumentieren diese in der SCHUFA-Auskunft.

TIPP:

Achten Sie besonders auf Handyverträge. Denn insbesondere Mobilfunkverträge mit offenen Forderungen können schnell zu einer negativen Bewertung führen. 

Welchen Vorteil bringt die SCHUFA-Auskunft?

In beliebten Städten und Regionen mit geringem Wohnungsangebot ist es üblich, dass sich Mietinteressenten um eine Wohnung bewerben. Ähnlich einer Job-Bewerbung erstellen die potenziellen Mieter bereits für den Besichtigungstermin eine Mappe für den Vermieter, die alle wichtigen Informationen enthalten sollte.

Für professionelle Immobilienmakler ist das Einholen einer Bonitätsauskunft der Mietinteressenten Teil des standardisierten Ablaufs. Aber auch Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder private Vermieter holen diese Auskunft zumeist vor der Vermietung zu ihrer Sicherheit ein. Sollte die Bonitätsauskunft also nicht bereits freiwilliger Bestandteil der schriftlichen Bewerbungsmappe sein, wird sie in den meisten Fällen spätestens vor Abschluss des Mietvertrages erforderlich. 

WICHTIG:

Achten Sie als Mietinteressent darauf, keine Daten weiterzugeben, die rein privater Natur sind. Überlassen Sie ihrem künftigen Vermieter oder Makler nur relevante Informationen, aber keine persönlichen Daten wie die Bankverbindung oder Kreditkartennummer. Indem Sie die SCHUFA-Auskunft für Vermieter nutzen und nicht Ihre persönliche SCHUFA-Selbstauskunft (Datenübersicht) weitergeben, umgehen Sie dieses Problem.

Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vom Mieter verlangen?

Der Vermieter ist nicht dazu berechtigt, vor Zusage der Wohnung eine SCHUFA-Auskunft der Mietinteressenten einzufordern. Wer jedoch auf Wohnungssuche in beliebten Metropolen wie Berlin, Hamburg oder München ist, wird eventuell aufgrund der Wettbewerbssituation als Interessent mit einer SCHUFA-Auskunft freiwillig in Vorleistung gehen, um Vertrauen beim Vermieter oder Makler aufzubauen.

Was steht in der SCHUFA-Auskunft für Vermieter?

Die kostenpflichtige SCHUFA-Auskunft (BonitätsCheck nach eigener Schreibweise) enthält neben einer Auskunft für die persönliche Verwendung auch eine Auskunft für Geschäftspartner. Diese weniger umfangreiche Ausführung ist für die Weitergabe an Vermieter oder Makler vorgesehen, da sie nur die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten enthält.

Neben den Angaben zur Person – also Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum – beinhaltet die SCHUFA-Auskunft eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsmoral des Mietinteressenten. Es wird erwähnt, ob ausschließlich positive oder auch negative Einträge hinterlegt sind – konkrete Daten werden jedoch nicht wiedergegeben.

Welche SCHUFA-Auskunft sollte ich zur Weitergabe an den Vermieter beantragen?

Zur Weitergabe an den Vermieter sollte der SCHUFA-BonitätsCheck beantragt werden. Dieser ist um zahlreiche private Daten bereinigt, der Vermieter erhält nur die Informationen, die für ihn wichtig sind.

Reicht dem Vermieter im Regelfall der online beantragte SCHUFA-BonitätsCheck?

Der online beantragte bzw. bestellte SCHUFA-BonitätsCheck ist für den Vermieter in der Regel völlig ausreichend. Der Vorteil der digitalen Form für den Mieter besteht darin, dass das PDF-Dokument beliebig oft ausgedruckt bzw. per E-Mail versendet werden kann und somit für mehrere Wohnungsbewerbungen einsetzbar ist.

Die SCHUFA-Selbstauskunft zur Weitergabe an den Vermieter und Makler.

SCHUFA-Auskunft für Vermieter – Wer zahlt?

Beantragt der Mieter die SCHUFA-Auskunft, zahlt er auch für das Dokument. Manchmal bittet der Vermieter den Mietinteressenten auch um die Erlaubnis, über diesen eine Bonitätsauskunft einzuholen – in diesen Fällen zahlt der Vermieter.

Haben Vermieter Einsicht in die SCHUFA-Einträge der Mieter?

Vermieter und andere Vertragspartner dürfen nur mit Einverständnis des Mieters eine SCHUFA-Auskunft über diese einholen. Sie erhalten dann nur eine generelle Einschätzung über die Zahlungsmoral bzw. Zahlungsfähigkeit der Mieter. Auch wenn der Mieter selbst einen SCHUFA-BonitätsCheck für den Vermieter liefert, sind in dieser Version keine konkreten Einträge enthalten.

Welcher SCHUFA-Score ist für Vermieter gut?

Ein SCHUFA-Score von 100% wäre der beste erzielbare Wert. Bis 95% gilt ein Mieter bzw. Kunde als sehr sicher, in der Spanne von 90% bis 95% als wenig riskant und bei einem Score unter 90% als risikoreich.

Negative SCHUFA: Was tun bei der Wohnungssuche?

Wer eine Wohnung mieten möchte, sollte vorab die eigene SCHUFA-Bonitätseinschätzung überprüfen. So können Sie bösen Überraschungen vorbeugen, denn falls falsche Einträge vorhanden sind, können Sie diese vom SCHUFA-Kundenservice korrigieren lassen.

Wer einen negativen SCHUFA-Score hat, kann entweder darauf hoffen, dass der Vermieter oder Makler keine SCHUFA-Auskunft einholt – oder versuchen, den negativen Wert im persönlichen Gespräch zu erläutern. Eventuell ist es hilfreich, die für den privaten Gebrauch ausgefertigte SCHUFA-Auskunft heranzuziehen, um die negativen Einträge nachvollziehbar zu machen.

In Städten und Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es sehr schwierig, mit einer eher negativen SCHUFA-Auskunft bei einem privaten Vermieter eine Wohnung anzumieten. Genossenschaften und städtische Wohnungsbaugesellschaften sind hier toleranter und können eine Alternative darstellen.

Wie erhält man eine kostenlose Selbstauskunft der SCHUFA?

Die günstigste Möglichkeit, einen Einblick in die eigene SCHUFA-Auskunft zu erhalten, ist die Beantragung der sogenannten Datenkopie. Jeder Verbraucher hat nach Artikel 15 DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) das Recht, eine kostenlose Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten ein Unternehmen über die eigene Person gespeichert hat. Auf dieser Grundlage muss die SCHUFA auf Anfrage eine kostenlose Auskunft – die sogenannte Datenkopie – ausstellen.

Diese kostenlose SCHUFA-Auskunft legt alle Daten offen, die zur Person bei der SCHUFA gespeichert sind: Welche Daten wurden woher bezogen, an welche Unternehmen wurden diese in den vergangenen zwölf Monaten weitergegeben und welche Wahrscheinlichkeitswerte zur Bonität Person wurden ermittelt? Zudem wird die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte und deren Entstehung erläutert. Aufgrund ihrer Ausführlichkeit ist diese Auskunft keine Bonitätsauskunft, die für die Weitergabe an Geschäftspartner wie Vermieter und Makler geeignet ist.

Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, um die kostenlose SCHUFA-Auskunft zu verlangen:

  1. Sie richten ein formloses Schreiben an die SCHUFA und bitten darin um eine entsprechende Auskunft:

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln

    Damit Ihre Identität festgestellt werden kann, sollten Sie Name, Geburtstag, die aktuelle und bei Bedarf früheren Adressen angeben.
     
  2. Alternativ können sie das entsprechende Bestellformular nutzen, das die SCHUFA auf ihrer Webseite meineschufa.de zur Verfügung stellt. Dort suchen Sie das Produkt „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“ oder klicken Sie hier und Sie kommen direkt zum Formular.

Unabhängig davon, ob Sie die kostenlose SCHUFA Auskunft per Brief oder online per Formular anfordern, rät Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW dazu, keine Kopie des Personalausweises mitzuschicken. „Der Nachweis der Identität des Anfragenden ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von derjenigen abweicht, die bei der Auskunftei gespeichert ist. Dann kann eine Kopie des Personalausweises an die Auskunftei geschickt werden. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie geschwärzt werden.“

TIPP:

Verlangen Sie einmal pro Jahr und vor allem rechtzeitig (mind. 4 Wochen vor Anfrage eines Kredits) Ihre kostenlose Datenübersicht und kontrollieren Sie Ihre Daten sorgfältig. Lassen Sie – falls nötig – falsche Informationen umgehend korrigieren.

Ist die kostenlose Datenübersicht der SCHUFA für den Vermieter geeignet?

Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO enthält alle über den Antragsteller gespeicherten Informationen – darunter auch solche, die nicht an Dritte weitergegeben werden sollten, wie beispielsweise die Bankdaten. Der kostenpflichtige SCHUFA-BonitätsCheck dagegen enthält nur die für Geschäftspartner relevanten Informationen und ist für die Weitergabe an Vermieter oder Makler geeignet.

BonitätsCheck vs. Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO

In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft für Vermieter (sogenannter BonitätsCheck) und der kostenlosen Selbstauskunft der SCHUFA gegenübergestellt.

Kostenpflichtige Bonitätsauskunft

  • Enthält nur Einträge, die für Geschäftspartner relevant sind: Daten aus positiven Vertragsdaten und Zahlungsausfälle

  • Ist für die Weitergabe an Geschäftspartner vorgesehen

  • Kann schnell und einfach online bestellt werden

  • Direkt verfügbar: Als PDF-Download online sofort erhältlich

  • Die Echtheit des Dokumentes kann über einen Verifizierungscode online geprüft werden

  • Kostet 29,95 €

Kostenlose Datenübersicht

  • Enthält alle konkreten Einträge, die Datenherkunft und die Bonitätswerte (Score), die über eine Person gespeichert sind

  • Informiert darüber, an welche Unternehmen die Daten weitergegeben wurden

  • Ermöglicht die Kontrolle und Korrektur der gespeicherten Einträge zur eigenen Person

  • Die Auskunft ist kostenlos und gesetzlich geregelt

  • Ist wegen Ihrer Ausführlichkeit nicht für die Weitergabe an Dritte geeignet

  • Nicht sofort verfügbar: Wird nach Beantragung auf dem Postweg zugeschickt

Fazit

Sie sollten unbedingt darauf achten, keine Daten weiterzugeben, die rein privater Natur sind. Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, gilt zudem: Es handelt sich bei der Auskunft um eine Momentaufnahme. Als Wohnungsinteressent sollten Sie also auf entsprechend aktuelle und damit aussagekräftige Einträge in Ihrer SCHUFA-Auskunft achten.

Bonitätsauskunft der SCHUFA

Die SCHUFA-Selbstauskunft zur Weitergabe an den Vermieter und Makler.

  • Schnell online bestellen und sofort als PDF downloaden
  • Einfach zur Besichtigung mitnehmen
  • Traumwohnung bekommen ...
Zum SCHUFA-BonitätsCheck

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.