Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein?
Ob jemand Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, hängt vom Einkommen der Personen ab, die in die neue Wohnung einziehen sollen. Liegt das Gesamteinkommen unterhalb bestimmter Grenzen, bekommt man einen WBS.
Zum Gesamteinkommen zählen die Einkünfte aller Personen, die zum Haushalt gehören. Nur das Kindergeld wird nicht verrechnet. Arbeitnehmer können von den Einkünften 1.000 Euro abziehen, außerdem bis zu jeweils zehn Prozent (insgesamt bis zu 30 Prozent), wenn Steuern gezahlt werden. Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung können ebenfalls abgezogen werden. Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen. Dieses muss unter der gültigen Einkommensgrenze liegen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Die Einkommensgrenze zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins definieren die Bundesländer, Städte und Kommunen unterschiedlich. Zur Orientierung gibt es eine bundesweit festgesetzte Einkommensgrenze, die bei 12.000 Euro (Jahreseinkommen) für Alleinstehende liegt und sich mit jeder weiteren Person im Haushalt erhöht. Für zwei Personen liegt die bundesweite Grenze bei 18.000 Euro. Für jede weitere (erwachsene) Person werden 4.100 Euro addiert, für Kinder sind zusätzlich 500 Euro vorgesehen.
Da die bundesweite Einkommensgrenze nur selten angepasst wird, hinkt sie der realen Mietpreisentwicklung oft deutlich hinterher. Aus diesem Grund haben die meisten Bundesländer eigene Maximalwerte definiert. Die exakten Einkommensgrenzen in Ihrer Stadt oder Gemeinde können folglich deutlich von den Bundeswerten abweichen, daher sollten Sie sich vor Ort informieren. Der unten stehenden Tabelle können Sie die aktuellen Einkommensgrenzen (bezogen auf das anrechenbare Einkommen) für den Wohnberechtigungsschein in 16 der größten deutschen Städte entnehmen.