Eine Abmahnung dient allgemein dazu, eine andere Person dazu aufzufordern, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. „Mit einer Abmahnung rügt ein Vermieter das vertragswidrige Verhalten eines Mieters“, präzisiert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Die Abmahnung soll dem Mieter deutlich machen, dass der Vermieter die Pflichtverletzung nicht hinnehmen und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung der Wohnung aussprechen wird.
Ein Vermieter kann die Abmahnung sowohl mündlich als auch schriftlich aussprechen. „Im Zweifel werden Vermieter aber immer die schriftliche Form wählen, um die Abmahnung später auch nachweisen zu können“, sagt Alexander Wiech von Haus und Grund Deutschland, der größten deutschen Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern.