Aus Sicht des Finanzamtes lassen sich in erster Linie bei einem berufsbedingten Umzug Steuern sparen, ein Umzug aus persönlichen Gründen gilt sozusagen als Privatvergnügen. Doch einen kleinen Teil der Kosten können Sie auch bei einem privaten Umzug steuerlich absetzen – welche das sind, erfahren Sie hier.
Lässt sich ein privater Umzug steuerlich absetzen?
Das Finanzamt beteiligt sich grundsätzlich nicht an privaten Kosten. Wer aus rein persönlichen Gründen umzieht, muss dafür prinzipiell alleine aufkommen. Wer seine Kosten aber genau belegt, hat die Möglichkeit, Arbeiten im Haus oder in der Wohnung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen.
Als solche Dienstleistungen gelten etwa Transportkosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und Kosten für Streicharbeiten. Wichtig: Diese Dienstleistungen müssen von einem professionellen Unternehmen durchgeführt und mit einer Rechnung belegt werden. Bezahlen Sie die Mitarbeiter der Firma daher nicht bar, auch wenn das in der Branche üblich ist. Bestehen Sie am besten auf eine Banküberweisung – sonst droht die Ablehnung durch das Finanzamt, das Barzahlungen auch gegen Quittung häufig nicht anerkennt.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie im Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Arbeits- und Fahrtkosten geltend machen. 20 Prozent davon erhalten Sie als Steuererleichterung. Das bedeutet, Sie können Ihre Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro pro Jahr senken.