Notar und Rechtsanwalt
Der Kauf eines Hauses muss notariell beglaubigt werden. In der Regel trägt der Käufer diese Kosten. Allerdings ist in den Notarkosten auch die Beratung enthalten. Nutzen Sie diesen Umstand und lassen Sie sich von Ihrem Notar ausführlich beraten. Er hat die Pflicht, diese Beratung für Käufer und Verkäufer neutral, umfassend und ohne Zusatzkosten durchzuführen. Anschließend setzt er den Vertrag auf. Wenn Sie wollen, können Sie den Vertrag zusätzlich von einem eigenen Rechtsanwalt prüfen lassen – bei einem guten Notar sollte das allerdings nicht notwendig sein.
Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
Normalerweise erfolgt die Schlüsselübergabe nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Unter Umständen lässt sich der Verkäufer aber auch auf eine frühere Schlüsselübergabe ein, damit Sie bereits mit etwaigen Renovierungsarbeiten beginnen können. Für gewöhnlich müssen Sie dafür eine Anzahlung leisten. In diesem Fall sollten Sie ausführlich besprechen und schriftlich festhalten, welche Schäden oder Leistungen der Verkäufer noch zu reparieren bzw. zu erbringen hat.
Versicherungen und Dienstleistungen
Als Eigentümer einer Immobilie muss man Aufgaben im Blick haben, die einen als Mieter nicht betreffen. So benötigt man beispielsweise zusätzlichen Versicherungsschutz und muss sich auch um weitere Dienstleistungen rund um das Haus kümmern. Einige Versicherungen für Hauseigentümer sind unerlässlich. Zu den Dienstleistungen, um die Sie sich bereits vor der Immobilienübergabe kümmern oder sich zumindest informieren sollten, gehören: Müllabfuhr, Winterdienst, eventuell die Inanspruchnahme eines Schornsteinfegers sowie die Versorgungs- und Anschlusslage bezüglich Wasser, Heizung, Gas, Strom, Telefon und Internet.