Ein Mietvertrag kann wie jeder andere Vertrag formal frei geschlossen werden. Damit Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite sind, sollte der Vertrag schriftlich festgehalten werden und mindestens folgende Angaben enthalten:
- Die vollständigen Namen und Anschriften aller Mieter und Vermieter. Sämtliche Personen müssen den Mietvertrag eigenhändig unterschreiben.
- Die genaue Anschrift der Mietsache, bei Mehrfamilienhäusern auch die genaue Lage (zum Beispiel „2. OG links“ oder „Wohnung Nr. 10“).
- Alle Räume, die der Mieter neben der eigentlichen Wohnung mitbenutzen darf, etwa Dachboden, Waschküche, Abstellkammer oder Garten.
- Die Grundmiete („Kaltmiete“) muss genau festgelegt sein. Die Grundmiete ist der Betrag, der für die Nutzung der Mietsache zu zahlen ist.
- Die Nebenkosten bzw. Betriebskosten müssen exakt aufgelistet werden. Diese Kosten bezeichnen die Aufwendungen, die laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden dürfen und zur Kaltmiete hinzukommen, wodurch sich die sogenannte Warmmiete ergibt. Dazu zählen etwa die Kosten für (Warm-)Wasserversorgung und Heizung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, allgemeine Beleuchtung, Hausmeister-Service, Reinigung, Gartenpflege und die Abwassergebühren.
- Beginn und – falls absehbar – Ende des Mietverhältnisses. Wird im Vertrag nichts anderes vereinbart, läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Mieter kann dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, der Vermieter nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, beispielsweise im Falle von Eigenbedarf oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Mieters.
In der Praxis sind Mietverträge wesentlich detailreicher ausgestaltet und führen weitere Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern auf. Regelungen zu beispielsweise der Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandhaltungen oder Tierhaltung sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, sollten aber im Interesse beider Parteien vertraglich festgelegt werden.