Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Wichtige Infos und PDF-Vorlage

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Wichtige Infos und PDF-Vorlage

© andresr / iStock

Viele Vermieter wollen auf Nummer sicher gehen und fordern vor Abschluss des Mietvertrages einen Nachweis darüber, dass der Mieter keine Mietschulden aus dem vergangenen Mietverhältnis hinterlassen hat. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass Mieter kein Anrecht auf eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seitens des ehemaligen Vermieters haben. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr bisheriger Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen möchte oder für den Nachweis Geld verlangt.

Mieter haben keinen Anspruch auf Bescheinigung

Durch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung soll gewährleistet sein, dass der künftige Mieter in der Vergangenheit immer pünktlich die Miete gezahlt hat. Salopp ausgedrückt möchten Vermieter damit vermeiden, Mietnomaden bei sich einziehen zu lassen. Durch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können aus Vermietersicht potenziell kritische Mieter von vornherein herausgefiltert werden.

Die Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine verlässliche Auskunft über die Zuverlässigkeit eines Mieters gibt. Denn aus der Bescheinigung geht weder hervor, für welchen Zeitraum sie gilt, noch, ob auch sonstige Rückstände wie beispielsweise Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen darin berücksichtigt werden.

Aus Sicht der Gesetzesgeber ist es nicht wünschenswert, dass Vermieter verstärkt dazu übergehen, die Vermietung einer Wohnung von der Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung abhängig zu machen (vgl. AG Tiergarten, Urteil vom 27.11.2007, 6 C 427/07). Die Bescheinigung könnte zudem nachteilig für den ehemaligen Vermieter sein, da die bescheinigte Mietschuldenfreiheit den Eindruck erwecken könnte, der Vermieter verzichte auf Betriebskostennachzahlungen, die eventuell noch aus dem alten Mietverhältnis bestehen.

Weiterhin würde die Bescheinigung den Vermieter zwingen, mögliche Nachzahlungen aus dem Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung geltend zu machen. Am 30.09.2009 hat der Bundesgerichtshof daher einheitlich entschieden, dass Vermieter ihren (ehemaligen) Mietern keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen müssen (BGH VIII ZR 238/08).

Was steht in der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben dafür, was in der Vorlage stehen muss. Damit die Vorlage ihren Zweck erfüllt, sind die folgenden Angaben sinnvoll:

  • Name der Mieterin bzw. des Mieters
  • Adresse der vermieteten Wohnung
  • Zeitraum der Vermietung
  • Bestätigung, dass die Miete (inkl. Betriebskosten) stets vollständig und fristgerecht bezahlt wurde
  • Eventuell Angaben zu bestehenden Mietschulden und Rückzahlungsvereinbarungen
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Vermieter:innen
  • Ort, Datum und Unterschrift der Vermieter:innen

Darf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung etwas kosten?

Grundsätzlich dürfen Vermieter tatsächlich Geld für die Mietschuldenfreiheitsbescheingung verlangen, da mit der Ausstellung Aufwand und Materialkosten verbunden sind. Für diese Leistung dürfen sich Vermieter von ihren Mietern entschädigen lassen. Wie hoch diese Kosten sein dürfen, ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt. In Regionen, in denen häufig Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen gefordert werden, lassen sich Vermieter teilweise bis zu 50 Euro und mehr für eine Bescheinigung bezahlen.

Eine Handhabe gegen solch hohe Kosten haben Mieter derzeit noch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die Kosten für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung festzulegen. So stellen Mieter sicher, dass ihre Vermieter bei Auszug nicht unerwartet hohe Forderungen stellen.

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Der Vermieter stellt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus: Was tun?

Falls der bisherige Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheingung ausstellen möchte, können Mieter Quittungen über geleistete Mietzahlungen verlangen und diese dem (potenziell) neuen Vermieter vorlegen. Somit wäre der Mieter in der Lage zu beweisen, dass er den Mietforderungen in der Vergangenheit nachgekommen ist, ohne den ehemaligen Vermieter in eine missliche Lage zu bringen.

Tipp:

Rechtsanwälte raten dazu, auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2009 zu verweisen, wenn ein Vermieter auf die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung besteht. Auch das freiwillige Vorlegen einer Schufa-Bonitätsauskunft kann helfen und ist im Zweifel das deutlich verlässlichere Dokument.

Gibt es Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Es gibt alternative Wege, um Ihre Mietzahlungen nachzuweisen. Lassen Sie sich zum Beispiel eine Quittung über die Mietzahlungen ausstellen. Hierzu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. 

Weiterhin können Sie mit Kontoauszügen Ihre geleisteten Zahlungen belegen.  Außerdem können Sie mit einer SCHUFA-Auskunft Ihre Bonität nachweisen.

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Bei uns können Sie sich eine kostenlose Mustervorlage für eine Mietschuldenfreiheitsbescheingung herunterladen. Sollte Ihr bisheriger Vermieter die Ausstellung einer Bescheingung verweigern, weil er den Aufwand dafür scheut, könnte eine eigene Vorlage Abhilfe schaffen. Ihr Vermieter müsste das Dokument lediglich unterschreiben. Gibt es keine offenen Forderungen und besteht ein gutes Verhältnis, dürfte die Unterschrift kein Problem darstellen.

Vorsicht bei Einzugsermächtigungen

Einige Vermieter schützen sich vor ausbleibenden Mietzahlungen, indem sie sich vom Mieter eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Für Mieter kann sich die Einzugsermächtigung jedoch als nachteilig erweisen, wenn sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt eine Mietminderung anstreben. Es ist zudem möglich, dass strittige Betriebskostennachforderungen vom Vermieter kurzerhand abgebucht werden. Wenn Mieter dennoch eine Einzugsermächtigung erteilen, sollte darin eine Klausel zum Widerruf enthalten sein.

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