So setzen Sie Ihre Umzugskosten steuerlich ab

Umzugskosten absetzen

© Erda Estremera / Unsplash

Ein Umzug kann teuer werden, doch Sie können sich einen Teil der finanziellen Aufwendungen von der Steuer zurückholen, indem Sie Ihre Umzugskosten absetzen. Ein Umzug innerhalb eines Ortes ist zwar deutlich günstiger als ein Umzug in eine andere Stadt, doch bestimmte Ausgaben – etwa für Umzugskartons und Verpackungsmaterial, für das Errichten einer Halteverbotszone und Renovierungsarbeiten – fallen in gleicher Höhe an. Wir informieren Sie darüber, in welchen Fällen Sie die Umzugskosten mit der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen können.

Aus Sicht des Finanzamtes lassen sich in erster Linie bei einem berufsbedingten Umzug Steuern sparen, ein Umzug aus persönlichen Gründen gilt sozusagen als Privatvergnügen. Doch einen kleinen Teil der Kosten können Sie auch bei einem privaten Umzug steuerlich absetzen – welche das sind, erfahren Sie hier.

Lässt sich ein privater Umzug steuerlich absetzen?

Das Finanzamt beteiligt sich grundsätzlich nicht an privaten Kosten. Wer aus rein persönlichen Gründen umzieht, muss dafür prinzipiell alleine aufkommen. Wer seine Kosten aber genau belegt, hat die Möglichkeit, Arbeiten im Haus oder in der Wohnung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen.

Als solche Dienstleistungen gelten etwa Transportkosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und Kosten für Streicharbeiten. Wichtig: Diese Dienstleistungen müssen von einem professionellen Unternehmen durchgeführt und mit einer Rechnung belegt werden. Bezahlen Sie die Mitarbeiter der Firma daher nicht bar, auch wenn das in der Branche üblich ist. Bestehen Sie am besten auf eine Banküberweisung – sonst droht die Ablehnung durch das Finanzamt, das Barzahlungen auch gegen Quittung häufig nicht anerkennt.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie im Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Arbeits- und Fahrtkosten geltend machen. 20 Prozent davon erhalten Sie als Steuererleichterung. Das bedeutet, Sie können Ihre Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro pro Jahr senken.

Kann ich meinen beruflich bedingten Umzug steuerlich absetzen?

Wann gilt mein Umzug als berufsbedingt?

Als berufsbedingt erkennen die Finanzämter einen Umzug an, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Verkürzter Arbeitsweg: Der einfache Arbeitsweg verkürzt sich nach dem Umzug um mindestens eine halbe Stunde. Die Entfernung spielt hierbei keine Rolle. Um die Zeitersparnis nachzuweisen, sollten Sie den alten und neuen Weg zum Job mithilfe eines Routenplaners und der entsprechenden Verkehrsart (Auto, Bus und Bahn, Rad, Fußweg) berechnen lassen.
  • Rückkehr aus dem Ausland: Wer in einem anderen Land gelebt hat und eine neue Stelle in Deutschland antritt, zieht per se berufsbedingt um.
  • Die Arbeitsbedingungen verbessern sich: In Einzelfällen erkennen die Finanzämter diese Begründung an, zum Beispiel wenn ein Arzt in die Nähe seiner Klinik zieht, um Patienten besser versorgen zu können.
  • Sie treten eine neue Stelle an: Das ist der Fall, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder wenn Sie in eine andere Stadt versetzt werden, aber auch, wenn Sie nach Ende der Ausbildung eine feste Stelle antreten.
  • Sie mieten eine Zweitwohnung wegen der Arbeitsstelle an: Kann Ihre Familie nicht mit Ihnen umziehen oder können Sie aus sonstigen Gründen Ihren Lebensmittelpunkt nur schwer in die Stadt Ihrer Arbeitsstelle verlegen, kann die Anmietung einer Zweitwohnung sinnvoll sein. Die Kosten, die dabei entstehen, sind die eines berufsbedingten Umzugs.
  • Sie beziehen eine Dienstwohnung: Wer aus betrieblichen Gründen – zum Beispiel als Hausmeister – eine Wohnung des Arbeitgebers beziehen muss, zieht ebenfalls berufsbedingt um.

Wichtig:

Der Umzug darf nicht vor dem Antreten einer neuen Arbeitsstelle stattfinden, sonst erkennen die Finanzämter die Steuerlast nicht an. Stellen Sie daher sicher, dass der Arbeitsvertrag vor dem Umzug unterschrieben wird. Ziehen Sie aus privaten Gründen um und suchen sich anschließend eine neue Arbeitsstelle, wird der Umzug nicht als berufsbedingt gewertet.

Werbungskosten: Welche Kosten kann ich bei einem berufsbedingten Umzug absetzen?

Alle Ausgaben, die mit dem Job zu tun haben, sind sogenannte Werbungskosten. Dazu gehören folglich auch die Kosten, die bei einem berufsbedingten Umzug anfallen. Sofern der Arbeitgeber die Rechnung nicht übernimmt, können zwei Arten von Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Allgemeine Umzugskosten

Zu den allgemeinen Umzugskosten gehören die folgenden Posten:

  • Kosten für die Suche der neuen Wohnung wie Fahrten zur Suche und zur Besichtigung. Fallen Übernachtungskosten am Ort der neuen Wohnung an, können gegen Nachweis maximal zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage steuerlich geltend gemacht werden.
  • Die erste Fahrt zur neuen Wohnung (30 Cent pro Kilometer).
  • Kosten für eine Umzugsfirma, die Verpackung und Transport übernimmt.
  • Maklerkosten: Haben Sie einen Makler bestellt, der Ihre alte Wohnung vermittelt, können Sie diese Ausgaben steuerlich ebenso geltend machen wie die Kosten für die Vermittlung der neuen Wohnung. Gemäß dem Bestellerprinzip muss diejenige Person die Courtage übernehmen, die den Makler beauftragt hat.
  • Doppelte Miete in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten: Wenn Sie für Ihre alte Wohnung weiterhin Miete bezahlen müssen, weil die Kündigung erst wirksam wird, nachdem Sie umgezogen sind, dürfen Sie diese Ausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Die aufgelisteten Kosten dürfen Sie in voller Höhe absetzen, wenn Sie sie entsprechend belegen können.

Sonstige Kosten

Zu den sonstigen Kosten gehören die folgenden Posten:

  • Kosten für den Abbau von Geräten oder Möbeln in der alten Wohnung und für den Aufbau in der neuen Wohnung.
  • Trinkgelder für das Umzugspersonal, wenn Sie die Kosten belegen können. Lassen Sie sich das Trinkgeld am besten quittieren.
  • Kosten für Schönheitsreparaturen, also in erster Linie Streicharbeiten. Andere Renovierungskosten werden nicht anerkannt.
  • Anschluss des Telefons in der neuen Wohnung.
  • Kosten, die bei der behördlichen Ummeldung der Personen des Haushalts oder eines Kraftfahrzeugs entstehen, beispielsweise beim Kauf neuer Kfz-Kennzeichen.
  • Umschulungsgebühren für Kinder, die mit Ihnen umziehen und gegebenenfalls Kosten für Nachhilfeunterricht, falls dieser durch den Umzug und die neue Schulumgebung nötig wird.

Umzugskostenpauschale für sonstige Kosten beim Umzug

  • Die sonstigen Kosten werden in der Regel mit einer Umzugspauschale abgegolten. Es wird der Betrag angesetzt, der am letzten Tag des Umzugs gültig war.

Zeit des Umzugs

seit 01.04.2022

Pauschale
für Singles

886 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

werden steuerlich als eine weitere zum Haushalt zugehörige Person behandelt.

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

590 €

Zeit des Umzugs

seit 01.04.2021

Pauschale
für Singles

870 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

werden steuerlich als eine weitere zum Haushalt zugehörige Person behandelt.

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

580 €

Zeit des Umzugs

seit 01.06.2020

Pauschale
für Singles

860 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

werden steuerlich als eine weitere zum Haushalt zugehörige Person behandelt.

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

573 €

Zeit des Umzugs

seit 01.03.2020

Pauschale
für Singles

820 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

1.639 €

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

361 €

Zeit des Umzugs

seit 01.04.2019

Pauschale
für Singles

811 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

1.622 €

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

357 €

Zeit des Umzugs

seit 01.03.2018

Pauschale
für Singles

787 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

1.573 €

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

347 €

Zeit des Umzugs

seit 01.02.2017

Pauschale
für Singles

764 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

1.528 €

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

337 €

Zeit des Umzugs

seit 01.03.2016

Pauschale
für Singles

746 €

Pauschale für
Verheiratete und
Lebenspartner

1.493 €

Zuschlag für jede
weitere Person
im Haushalt

329 €

  • Zu den weiteren Personen im Haushalt zählen: Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen, ledige Kinder, Stief- und Pflegekinder.
  • Wer die Umzugskostenpauschale in Anspruch nimmt, benötigt keine Nachweise für die sonstigen Kosten.
  • Sollten die tatsächlich entstandenen sonstigen Umzugskosten die Pauschale übersteigen, kann sich der Einzelnachweis lohnen. Hierfür müssen alle Aufwendungen belegt und addiert werden.
  • Änderung seit dem 1. Juni 2020: Hatten Sie vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung – etwa bei einem Auszug aus dem Elternhaus –, verringert sich Ihre Umzugskostenpauschale. Die Pauschale liegt bei 172 Euro bei Umzügen zwischen Juni 2020 und März 2021. Bei Umzügen zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022 beträgt die Umzugskostenpausche 174 Euro. Für Umzüge ab dem 1. April 2022 dürfen Sie 177 Euro ansetzen.

Umzugskosten absetzen: Angabe in der Steuererklärung

Um die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen, müssen Sie alle entstandenen Aufwendungen addieren. Das bedeutet: Die Summe, die Sie für „allgemeine Umzugskosten“ aufgewendet haben plus entweder die Umzugskostenpauschale oder plus die Summe, die Sie für „sonstige Kosten“ ausgegeben haben.

Formel: Umzugskosten = Allgemeine Umzugskosten + Sonstige Kosten ODER Umzugskostenpauschale

Tipp:

Tragen Sie in die Steuererklärung nicht nur den Gesamtbetrag an Umzugskosten ein, sondern legen Sie eine detaillierte Übersicht dieser Kosten an und fügen Sie diese Tabelle dem Dokument an. So kann Ihre Steuererklärung schneller bearbeitet werden und Sie ersparen sich überflüssige Nachfragen seitens des zuständigen Finanzamtes.

Mustervorlagen & Checklisten

Unterlagen für Ihren Umzug

  • Mieterselbstauskunft
  • Wohnungsübergabeprotokoll
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Umzugscheckliste
  • und viele mehr …

Hier finden Sie alle Formulare für einen reibungslosen Umzug.

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