Ein Nachsendeauftrag sorgt nach einem Umzug dafür, dass Ihre Post auch in der neuen Wohnung oder im neuen Haus ohne große Verzögerung ankommt. Hier lesen Sie, wie Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten und was Sie dabei beachten sollten.
Nachsendeauftrag: Beantragung, Laufzeiten und Kosten
Wer umzieht, sollte möglichst frühzeitig einen Nachsendeauftrag einrichten, damit die Post ab dem offiziellen Einzugsdatum verlässlich weitergeleitet wird. Das ist besonders wichtig bei Rechnungen und Mahnungen sowie bei Schreiben von Ämtern, Anwälten und Behörden.
Einen Nachsendeauftrag erteilen Sie entweder online oder in einer Filiale der Deutschen Post. Sie sollten den Nachsendeauftrag mindestens fünf Werktage vor dem Einzugsdatum stellen. Wer sichergehen möchte, dass die Post rechtzeitig ankommt, sollte sich bereits zwei bis drei Wochen vor dem Umzug um einen Nachsendeantrag kümmern. Einen Nachsendeauftrag über die Laufzeit von zwölf Monaten können Sie ausschließlich online beantragen. Bei einem Haushalt mit mehreren Personen genügt ein Antrag, alle Haushaltsmitglieder werden dort namentlich erfasst.
Die Preise unterscheiden sich nach Dauer und Antragsteller – je nachdem, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Eine aktuelle Übersicht über die Preise des Nachsendeauftrags der Deutschen Post finden Sie hier.
Nachsendung von Infopost und Paketen
Erwarten Sie wichtige Post, die vom Absender durch einen Postzustellungsauftrag versendet wurde, muss eine Nachsendung an die neue Adresse gesondert beantragt werden. Gegen ein Zusatzentgelt werden DHL-Infopost und Blindensendungen sowie Pakete und Päckchen nachgesendet. Bei der Nachsendung von Briefen ins Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich je nach Land unterscheiden.
Sollte trotz Nachsendeauftrag ein Teil der Post nicht bei Ihnen ankommen, können Sie einen sogenannten Nachforschungsauftrag stellen. Hierfür hat die Deutsche Post einen Online-Service für Briefe sowie eine Service-Hotline eingerichtet. Für nationale und internationale Pakete und Päckchen gibt es ebenfalls eine Nachforschungsmöglichkeit. Sind Sie ins Ausland umgezogen, empfiehlt sich zunächst der Gang zum Postamt vor Ort. Fragen Sie dort nach, ob eine Sendung für Sie gelagert wird. Ausländische Postämter sind nicht dazu verpflichtet, Sendungen an den Absender zurückzuschicken. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt.
Verlängerung und Kündigung des Nachsendeauftrags
Etwa vier Wochen bevor der Auftrag ausläuft, erhalten Sie ein Schreiben der Post mit einem Verlängerungscode. Sind Sie ins Ausland umgezogen oder nur vorübergehend abwesend, kann der Nachsendeantrag nicht verlängert werden. Eine Stornierung oder Abbestellung des Auftrags ist jederzeit möglich. Über die Erstattung von Kosten wird im Einzelfall verhandelt. Bei Stornierungen und Abbestellungen hilft Ihnen der Kundenservice der Deutschen Post weiter.