Einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommt man, wenn man zum Beispiel seine Rechnungen nicht bezahlt. Damit es zu einem negativen Eintrag kommt, müssen jedoch diese Kriterien erfüllt sein:
- Erhalt von zwei Mahnungen binnen 4 Wochen
- Ankündigung eines negativen SCHUFA-Eintrages in einer der Mahnungen
- Kein Begleichen der Forderungen bis zum Ende
Negative Einträge können auch zustande kommen, wenn eine Insolvenz oder ein Haftbefehl zur Abgabe einer Vermögensauskunft vorliegt oder wenn Darlehensraten nicht beglichen wurden. Hat man einen negativen SCHUFA-Score bzw. einen negativen Eintrag und sieht sich im Unrecht, so kann man gegen die zu Unrecht vorgenommenen Einträge vorgehen.
So löscht man einen SCHUFA-Eintrag
- Falsche Daten / falscher Eintrag
Bei der SCHUFA kann es zu falschen Einträgen kommen, wenn zum Beispiel die Identität eines Schuldners nicht eindeutig zu bestimmen war und der Eintrag der falschen Person zugeordnet wurde. In diesem Fall wendet man sich an die SCHUFA und lässt die fehlerhaften Daten entfernen. - Forderungen mit Titel
Liegt eine Forderung vor, die erst nach Zwangsvollstreckung beglichen wurde bzw. die eine eidesstattliche Versicherung zur Folge hatte, so kann der hiermit verbundene SCHUFA-Eintrag erst gelöscht werden, wenn die Forderung beglichen wurde. Dann wird der Eintrag beim Amtsgericht entfernt und der Gläubiger muss der Löschung des Eintrages zustimmen. Tut er dies nicht, bleibt der Eintrag bestehen.
Je nachdem, wer den Vermerk bei der SCHUFA eingetragen hat, muss entweder der Vertragspartner, das ihn vertretende Inkasso-Büro oder die SCHUFA direkt kontaktiert werden. Wer den Eintrag veranlasst hat, kann man herausfinden indem man sich sein eigenes SCHUFA-Profil ansieht.
Kontakt zur SCHUFA:
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
Wer negative SCHUFA-Einträge vermeiden möchte, sollte verhindern, dass es zu Zahlungsverzug bei Rechnungen kommt, seine Darlehens- und Leasingraten zuverlässig begleichen und allgemein seine Finanzen im Blick haben. Ein großer Fehler liegt darin, die Post nicht regelmäßig zu kontrollieren, da Mahnungen im Regelfall postalisch zugestellt werden. Weiterhin ist es sinnvoll davon Gebrauch zu machen, das eigene SCHUFA-Profil einmal jährlich kostenlos anzusehen und im Falle von unrechtmäßigen Einträgen dagegen vorzugehen.