Aufzug, den man nicht benutzen kann: Nein
Mieter müssen sich an den Kosten für einen Aufzug nicht beteiligen, wenn sie mit dem Aufzug ihre Wohnung nicht erreichen können. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sie in einem Quergebäude oder im Hinterhaus wohnen. Wer den Aufzug „nur“ nicht nutzen möchte – etwa bei einer Wohnung im Erdgeschoss, aus sportlichen Gründen oder aufgrund von Platzangst –muss dennoch den entsprechenden Anteil an den Gesamtkosten tragen.