Wenn Sie sich beispielsweise aus Zeitgründen oder zwecks Beratungsbedarf gegen einen privaten Hausverkauf entscheiden, sollten Sie einen professionellen Makler aus Ihrer Region beauftragen, der hinsichtlich der Vermarktung und Verwaltung erfahren ist. Achten Sie dabei auf seinen oder ihren Ruf und besonders auch darauf, ob Sie menschlich zueinander passen. Sie sollten sich beraten und verstanden fühlen, schließlich übernimmt ein Makler beim Hausverkauf viele Aufgaben, die sonst Ihrer Entscheidungsgewalt unterliegen. Ohne Vertrauen ist eine gute Zusammenarbeit nicht möglich.
Ein Makler kümmert sich um alle Marketingmaßnahmen inklusive der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, der Vorauswahl potenzieller Käufer, der Organisation von Besichtigungsterminen und der Kommunikation mit Kaufinteressenten. Auch die Verhandlungsgespräche bis hin zum Vertragsabschluss und die Prüfung der Käuferbonität übernimmt der Makler oder die Maklerin. Zu den Aufgaben eines Immobilienprofis gehört es auch, gemeinsam mit dem Notar den Kaufvertrag aufzusetzen. Zudem kümmert sich der Makler um eine reibungslose Übergabe der Immobilie und die Nachbetreuung bei ausstehenden Fragen sowie hinsichtlich rechtlicher und administrativer Aspekte.
Wer zahlt die Maklerkosten beim Hausverkauf?
Seit Ende 2020 gilt auch für den Immobilienverkauf eine Art Bestellerprinzip, allerdings in moderater Form: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens 50 Prozent der Courtage zahlen. Vorher trug in vielen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen) allein der Käufer die volle Provision – unabhängig davon, ob er den Makler engagiert hatte oder nicht. Im Juni 2020 ließ der Bundesrat jedoch einen Gesetzentwurf der Großen Koalition passieren, der den Anteil des Käufers deckelt. Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Die Höhe der Maklergebühren ist beim Hausverkauf grundsätzlich frei verhandelbar. In der Regel liegen sie bei rund sieben Prozent des Kaufpreises. Alle Bundesländer haben Richtwerte herausgegeben, an die sich die Makler überwiegend auch halten. Die Kosten werden in einem sogenannten Maklervertrag geregelt und fallen an, wenn eine Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Der Maklervertrag bestimmt die Parteien, den Leistungsumfang und die Provisionsvereinbarung. Außerdem wird dort geregelt, wie hoch der Angebotspreis ist und auf welche Summe sich die Untergrenze beläuft.