Fest vor Anker statt auf freiem Gewässer: Fürs dauerhafte Wohnen kommen Hausboote ohne eigenen Antrieb infrage. Die schwimmenden Häuser sind meist auf einem Ponton verankert. Dafür ist ein fester Liegeplatz erforderlich, der wie ein Grundstück erschlossen werden muss.
Das Angebot
Das schwimmende Haus hat einen festen Standort und kann nicht so einfach bewegt werden – ganz im Gegensatz zu Hausbooten. „Schwimmende Häuser haben keinen eigenen Antrieb, sondern müssen geschleppt werden“, sagt Benedikt Fischer von der Firma Floating Homes, die schwimmende Häuser baut. Die Optik unterscheidet sich in der Regel nicht groß von der eines gewöhnlichen Hauses. Dementsprechend bieten schwimmende Häuser auch deutlich mehr Platz als ein Hausboot.
Die Größe
Bei den meisten Herstellern sind Modelle ab 60 Quadratmetern zu haben. „Der Vorteil eines schwimmenden Hauses ist, dass man zwar auf dem Wasser wohnt, aber nicht eingeschränkt ist, was die Wohnfläche angeht“, so Fischer. Die Bandbreite an Typen, Bauweise, Größe, Ausstattung und Qualität ist sehr groß. Viele Hersteller bieten sowohl standardisierte Modelle als auch individuelle Lösungen an.
Kosten für ein schwimmendes Haus
Der Anschaffungspreis schwankt nach Modell und Größe. Ein kleines Floating Home mit dem Standard eines Niedrigenergiehauses ohne Innenausbau ist ab etwa 200.000 Euro zu haben. Hinzu kommen die Kosten für die Erschließung, die größtenteils von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. „Das können im Einzelfall bis zu 100.000 Euro werden“, schätzt Sorina Weiland vom Bezirksamt Hamburg Mitte. „Denn die Ver- und Entsorgung muss über den Landweg erfolgen.“ Entscheidend für die Kosten ist das Grundstück, die benötigte Länge der Leitungen und auch, ob diese für mehrere Lieger genutzt werden, die sich die Kosten teilen.
Die laufenden Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. „Ein Liegeplatz für ein schwimmendes Haus in der Größe von rund 115 Quadratmetern kostet in Hamburg zum Beispiel rund 1.000 Euro im Jahr“, sagt Fischer. Zu den laufenden Kosten zählen auch Aufwendungen für Versicherungen. „Notwendig sind etwa eine Haus- und Haftpflichtversicherung sowie eine Flusskaskoversicherung. Diese springt zum Beispiel ein, wenn ein Schaden am Haus entsteht, weil Treibgut oder ein Wasserfahrzeug dagegen stößt“, erklärt Fischer.
„Der Energieverbrauch ist bei unseren Häusern vergleichbar mit dem eines normalen Hauses, wenn eine feste Erschließung erfolgt“, so Fischer. Möglich sei auch eine autarke Lösung. Dann werden etwa Wasseraufbereitungsanlagen integriert und Photovoltaik zur Energiegewinnung genutzt. „Der Aufwand ist für den Kunden später in der Nutzung und Haltung aber höher“, so Fischer. Auch ist eine autarke Lösung nicht überall gern gesehen. „Eine feste Erschließung ist in der Regel die zufriedenstellendere Lösung. Die Leitungen werden unterhalb der Steganlage in den Ponton geführt. Die Steganlage schwimmt synchron mit dem schwimmenden Haus auf.“
Rechtliche Vorgaben für schwimmende Häuser
Da das Haus keinen Antrieb besitzt, ist auch kein Sportbootführerschein notwendig. Allerdings ist ein dauerhafter Liegeplatz nötig. „Für schwimmende Häuser benötigt man eine dafür ausgewiesene Fläche im Bebauungsplan. Wenn eine solche Fläche vorhanden ist, kann direkt ein Bauantrag gestellt werden. Wenn nicht, muss zuerst ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren angeschoben werden, was bis zu zwei Jahre dauern kann“, erklärt Fischer.
Auch wichtig: Nicht überall, wo schwimmende Häuser schon angesiedelt sind, ist ein dauerhafter Wohnsitz erlaubt. „Wo ein Industrie- oder Mischgebiet ausgeschrieben ist, dürfen Menschen nicht dauerhaft wohnen. Dort wäre dann nur die Nutzung des schwimmenden Hauses als Büro oder Gewerbefläche möglich“, sagt Fischer. Man müsse sich das wie beim Wohnungsbau vorstellen: In einem Industriegebiet ist die Bebauung mit Wohnhäusern nicht erlaubt. Ähnlich funktioniert das auf dem Wasser.