Vielen Erben fällt es schwer, ein geerbtes Haus zu verkaufen. Schließlich hängen oft Erinnerungen und Emotionen daran – vor allem, wenn es sich um das Elternhaus handelt, in dem man selbst aufgewachsen ist. Diese Alternativen sind möglich:
Mit Selbstnutzung Steuern sparen
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und (falls die Kinder nicht mehr leben) Enkel können ein Haus steuerfrei erben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst dort einziehen (falls sie nicht schon darin leben) und mindestens zehn Jahre lang wohnen bleiben. Dies gilt jedoch nur für eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern. Für alles darüber wird anteilig Steuer fällig. Noch eine Bedingung: Auch der Erblasser muss vor seinem Tod selbst in dem Haus oder in der Wohnung gelebt haben.
Geerbtes Haus vermieten
Nicht selten ist das geerbte Haus zu weit weg oder ein Umzug passt einfach nicht zu den aktuellen Lebensumständen. Wer die Immobilie dennoch nicht verkaufen will, kann sie vermieten. Dafür müssen Sie sich als neuer Eigentümer im Grundbuch berichtigen lassen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Vermietung um die Erbschaftsteuer nicht herumkommen – zumindest für den Verkehrswert, der Ihren Freibetrag übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen. War die Immobilie bereits vor dem Tod des Erblassers vermietet, zieht das Finanzamt zehn Prozent vom Verkehrswert ab.
Hier finden Sie Tipps zu den Rechten und Pflichten für Vermieter
Erbe ausschlagen: Wann dies besser ist
In manchen Fällen ist es am besten, das Erbe auszuschlagen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Haus oder die Wohnung mit hohen Schulden belastet (diese erben Sie als Rechtsnachfolger des Verstorbenen mit) und stark sanierungsbedürftig ist.
Auch wenn Sie selbst verschuldet sind und die Immobilie direkt an Ihre Gläubiger gehen würde, ist es oft sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Falls Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, geht Ihr Anteil an die Miterben über. Bei Alleinerben rückt der nächste in der gesetzlichen Erbfolge nach.
Beachten Sie: Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, betrifft das den gesamten Nachlass, also zum Beispiel auch Wertpapiere oder andere Vermögenswerte. Und die Zeit drängt: Die Ablehnung des Erbes muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen und von einem Notar beurkundet werden. Die Kosten dafür liegen bei etwa 0,1 Prozent des Vermögenswertes.