Bei viele Kreditinstituten darf die Beleihung nicht über einen Betrag von 60 Prozent hinausgehen. Das schreibt zum Beispiel das Hypothekenbankgesetz vor. Das heißt aber nicht, dass Sie die restlichen 40 Prozent plus Bau- oder Kaufnebenkosten aus eigener Tasche finanzieren müssen. Es bedeutet lediglich, dass nur der erste Teil erstrangig über eine Hypothek finanziert wird. Für den Rest muss ein so genannter Risikoaufschlag bezahlt werden, durch den die Baufinanzierung teurer wird.
1a-Hypotheken
1a-Hypotheken oder erste Hypotheken bezeichnen Immobiliendarlehen bis zur Höhe der Beleihungsgrenze. Sie werden im Grundbuch als erstrangiges Grundpfandrecht abgesichert. Die Zinskonditionen sind bei diesen Varianten besonders attraktiv, weil die Kreditsicherheit für die Bank hoch ausfällt.
1b-Hypotheken
Immobiliendarlehen, die über der üblichen Beleihungsgrenze liegen, werden 1b-Hypotheken genannt und im Grundbuch durch ein zweitrangiges Grundpfandrecht abgesichert. Bausparkassen begnügen sich meistens mit dieser nachrangigen Absicherung, ohne Zinsaufschläge zu erheben – ein Vorteil des Bausparens.
Diese Faktoren beeinflussen den Beleihungswert
Solange sie gesetzliche Grenzen einhalten, haben Kreditgeber durchaus Spielraum bei der Beleihungsgrenze. Mit Zinsaufschlag und zusätzlichen Sicherheiten ist teilweise sogar eine Vollfinanzierung ohne Eigenmittel möglich. Folgende Faktoren führen zu einer möglichst hohen Beleihungsgrenze:
- Sehr gute Bonität/Kreditwürdigkeit
- Sichere und hohe regelmäßige Einkünfte
- Eine bereits abbezahlte Immobilie
- Ein Bürge mit entsprechenden Sicherheiten
Vergleichen Sie die Konditionen und Bedingungen mehrerer Kreditinstitute. Mit etwas Verhandlungsgeschick können Sie am Ende den maximalen Beleihungswert herausholen.