Ist eine Satellitenschüssel auf dem Balkon erlaubt?
Mietern darf eine sogenannte Parabolantenne zum Empfang von mehr Fernsehsender nicht grundsätzlich verboten werden. Gerichte entschieden häufig zugunsten von Mietern und ihrem grundrechtlich geschützten Interesse an ungehindertem Zugang zu Informationen – insbesondere dann, wenn es sich um ausländische Mieter handelt. Im Streitfall spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Mieter auch andere Möglichkeiten hat, um an diese Informationen zu gelangen. In solchen Fällen wird häufig dem Vermieter Recht gegeben, der die Satellitenschüssel auf dem Balkon zugunsten des Erscheinungsbildes des Hauses verbieten will.
So entschieden die Richter des Amtsgerichtes Augsburg im Jahr 2011. Sie argumentierten, dass der Mieter die gewünschten Programme auch über das Internet empfangen kann. Anders sieht das aus, wenn die Qualität der Internetübertragung schlecht ist: Das Landgericht Berlin befand im gleichen Jahr, dass eine ägyptische Familie die kleinen und unscharfen Fernsehbilder via Internet nicht hinnehmen muss und ihre Parabolantenne behalten darf. Der Vermieter darf auch verlangen, die Schüssel weniger sichtbar auf dem Dach zu installieren – auch dann, wenn die Anbringung Mehrkosten für den Mieter verursacht.
Darf ich eine Solaranlage auf dem Balkon errichten?
In einem Urteil von Ende März 2021 haben die Richter:innen am Amtsgericht Stuttgart die Klage einer Vermieterin abgewiesen, die von ihrem Mieter den Rückbau seiner Fotovoltaik-Module auf dem Balkon verlangte (Az. 37 C 2283/20). Nach Ansicht der zuständigen Richter:innen besteht für Mieterinnen und Mieter grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon – zumindest dann, wenn die entsprechenden Module baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch installiert sind.
Solaranlagen würden einen Beitrag zum Staatsziel Umweltschutz leisten, der im Grundgesetz verankert sei. So argumentieren die Richter:innen in ihrer Urteilsbegründung. Das Urteil kann eine Signalwirkung entfalten: Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es der Verbraucherzentrale des Landes zufolge ein Potenzial von mehr als einer Million Balkonmodule, die 290 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen könnten.
Sind Lichterketten auf dem Balkon erlaubt?
Lichterketten auf dem Balkon sind grundsätzlich erlaubt. In der Weihnachtszeit sind LIchterketten sogar dann erlaubt, wenn sie laut Mietvertrag eigentlich verboten sind. Denn laut einem Urteil des Landgerichtes Berlin handelt es sich um eine weitverbreitete Sitte, in der Vorweihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Nur wenn beim Anbringen die bauliche Substanz beeinträchtigt wird, muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Nachbarn, die die Dekoration nicht besinnlich stimmt, wehren sich vor Gericht jedoch mitunter erfolgreich. 2009 entschied das Landgericht Berlin, dass die Beleuchtung ab 22 Uhr auszuschalten sei, wenn Nachbarn sonst die ganze Nacht angestrahlt oder durch flackerndes Licht gestört werden.
Darf ich ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen?
Wer ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz oder -gitter zum Schutz des Haustieres anbringt, kann Pech haben: Der Vermieter kann verlangen, dass es entfernt wird. Womöglich gibt es aber auch einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Das haben Gerichte insbesondere dann entschieden, wenn das Netz keine baulichen Veränderungen erforderte, das Haus also nicht beschädigt wurde und das Netz rückstandsfrei demontiert werden konnte.
Zweites Kriterium: Das Erscheinungsbild des Hauses wird nicht verändert. Ist das Netz kaum zu sehen, darf es bleiben. Diese Voraussetzung ist laut einer Entscheidung des Amtsgerichtes Schorndorf von 2011 auch dann erfüllt, wenn das Katzennetz oder -gitter im Prinzip gut sichtbar ist, aber auf einem Balkon angebracht ist, der an der Rückseite des Hauses und somit nicht an der Straßenseite liegt. Die Fassade würde so nicht beeinträchtigt.
Fahnen und Flaggen auf dem Balkon
Es ist erlaubt, Fahnen und Flaggen auf seinem Balkon aufzuhängen. Besonders zu Zeiten von Fußball-Weltmeister- und Europameisterschaften sind Nationalflaggen auf dem Balkon ein bekanntes Bild. Mieter müssen dabei allerdings beachten, dass Nachbarn nicht gestört werden, weil die Flaggen die Sicht einschränken oder ihren Balkon verdunkeln. Zudem müssen Mieter dafür sorgen, dass die Fassade beim Aufhängen nicht beschädigt wird. Fahnen müssen außerdem so sicher angebracht sein, dass sie nicht herunterfallen und Passanten verletzen können.