Die Grunderwerbsteuer (GrEst) wird einmalig fällig auf den Erwerb (und nicht auf den Besitz wie bei der jährlichen Grundsteuer) von Grundstücken und Gebäuden, die sich darauf befinden. Wie die Mehrwert- oder Umsatzsteuer zählt sie zu den Verkehrssteuern, die immer dann fällig werden, wenn Gegenstände den Besitzer wechseln. Die gesetzliche Grundlage für diese Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
So wird die Grunderwerbsteuer berechnet
Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird nach folgender Formel berechnet:
Kaufpreis x Steuersatz = Grunderwerbsteuer
Der Kaufpreis oder Objektwert ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Beachten Sie, dass nicht nur das Grundstück besteuert wird, sondern auch das Haus.
Der Grunderwerbsteuersatz unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Kaufpreis: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Der Wert des Grundstücks sowie der Aufbauten (Wohnimmobilien und andere Gebäude) ist die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer – und gleichzeitig auch ein Hebel, mit dem sich Steuern sparen lassen. Oft lässt sich vom Kaufpreis noch etwas abziehen, wodurch die Bemessungsgrundlage schrumpft und weniger Steuern fällig werden (mehr dazu in unseren Spartipps).
Ist die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundstücks, des Hauses oder beides zu zahlen? Es gibt folgende Szenarien:
- Unbebautes Grundstück: Hier ist die Sache klar: Sie zahlen nur auf das Grundstück Grunderwerbsteuer.
- Bestehende Immobilie: Wenn Sie zum Beispiel eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen, wird Grunderwerbsteuer für die Immobilie plus die Grundstücksfläche fällig, die Sie beim Immobilienkauf automatisch miterwerben.
- Grundstück für den Hausbau: Dies ist der kniffeligste Fall. Wenn die Kaufverträge für Grundstück und Hausbau untrennbar miteinander verknüpft sind, werden Grundstück und Haus besteuert. Das ist beim Kauf von Bauträgern oder Hausanbietern der Fall, die Bauplatz und Gebäude aus einer Hand anbieten. Kaufen Sie hingegen zuerst ein Grundstück und geben später den Hausbau (am besten bei einem anderen Anbieter) in Auftrag, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer nur auf Grund und Boden.