Wie der Name schon verrät: Ein Zweifamilienhaus ist ausgelegt für zwei Familien. Dabei handelt es sich nicht um ein erweitertes Einfamilienhaus, denn schon bei der Planung dieser Bauweise wird für zwei Familien gerechnet, angefangen mit separaten Wohnungseingängen. Oft wohnen in einem Zweifamilienhaus zwei Generationen einer Familie unter einem Dach, daher spricht man hierbei auch vom „Generationenhaus“, doch es gibt auch zahlreiche Objekte dieser Art, deren Wohnparteien nicht miteinander Verwandt sind. In der Regel sind Zweifamilienhäuser zweigeschossig, wobei die untere Etage meist einen direkten Gartenzugang hat. Die obere Etage ist dafür meistens mit einem Balkon oder einer Dachterrasse ausgestattet. Häufig sind Zweifamilienhäuser im schicken Landhausstil gehalten, doch gibt es natürlich auch andere und weitaus modernere Bauweisen. Vorteilhaft am Wohnen in einem Zweifamilienhaus ist auch, dass die beiden Wohnparteien sich zum Beispiel die Gebühren für Müllentsorgung und weitere Nebenkosten teilen können. Außerdem profitieren sie von der gegenseitigen Wärmeabstrahlung der Wohnungen. Ist das Haus mit einem großen Garten ausgestatten, dann wird er vor allem bei Familien von beiden Parteien genutzt.
Bei dem Kauf eines Zweifamilienhauses sollte zumindest bei Interessenten, die nicht mit einander verwandt sind darauf geachtet werden, dass im Kaufvertrag für den Fall, dass eine der Wohnparteien verkaufen möchte und die andere nicht, vorgesorgt ist, damit es im späteren Verlauf nicht zu Streitigkeiten kommt. Am Sichersten ist es, wenn es für jede Wohnpartei einen Kaufvertrag gibt – auch bei Verwandtschaft. Wie bei jedem anderen Immobilienkauf, ist es auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses empfehlenswert sich den Vertragsentwurf circa zwei Wochen vor dem Notartermin zukommen zu lassen und diesen am besten mithilfe eines Rechtsanwalts sorgfältig zu prüfen.