- Der Verkehrswert einer Immobilie spiegelt den voraussichtlichen Verkaufspreis wider und wird auch als Marktwert bezeichnet. Er basiert auf aktuellen Marktbedingungen und berücksichtigt die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie.
- Häufige Gründe für die Ermittlung des Verkehrswerts sind Verkauf, Scheidung, Erbschaft, Zwangsversteigerung, Steuererhebung und Kreditanträge für Finanzierungen.
- Ein von Experten erstelltes Verkehrswertgutachten ist für offizielle Zwecke erforderlich. Es gibt Kurz- und Vollgutachten, wobei Letzteres für komplexe Situationen und rechtliche Verfahren notwendig ist.
- Die Ermittlung erfolgt über Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren, je nach Art der Immobilie und spezifischen Bedingungen.
Was ist mit dem Begriff Verkehrswert gemeint?
Kurz gesagt, der Verkehrswert einer Immobilie spiegelt den voraussichtlichen Verkaufspreis, den Sie aktuell am Markt für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erzielen, wider. Berechnet wird der Marktwert über eine Immobilienbewertung. Eine ausführliche Definition hierzu finden Sie in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB).