Absicherung vor unerkannten Baumängeln
Pfusch am Bau, aber auch kleine Baumängel können Hausbauer nicht nur Zeit und Nerven kosten, sondern sie auch finanziell an ihre Grenzen bringen. Manche Folgen zeigen sich erst nach Jahren, dafür aber umso gravierender. Die Frage nach der Schuld lässt sich dann oft nicht mehr eindeutig klären. Deshalb raten Verbände und Experten Bauherren immer wieder dazu, unabhängige Bausachverständige von Beginn an in das Bauprojekt einzubeziehen.
„Laien erkennen Probleme technischer Natur meistens nicht und sind auf den Sachverstand von Experten angewiesen“, erklärt Philipp Mahler, Referent Bautechnik bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf die Aussagen der Mitarbeiter der ausführenden Firma sollten sich Bauherren ohnehin nicht verlassen. Schließlich sind diese nicht unabhängig, sondern dem Unternehmen verpflichtet.
Urteil des TÜV hat auch vor Gericht Bestand
Die Bezeichnung Sachverständiger oder Bausachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt. „Jeder darf sich so nennen“, erklärt Mahler. Daher sollten Hausbauer darauf achten, einen öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen zu engagieren.
„Unsere Bausachverständigen sind zwar nicht öffentlich bestellt, dürfen aber wie diese vor Gericht aussagen“, erklärt Heiko Püttcher, Leitung Bautechnik beim TÜV Nord. „Zudem beschäftigten sie sich ausschließlich mit dem Bereich der Baubegleitung und bilden sich stetig fort“, so Püttcher.