Wann liegt eine Umwandlung vor?
Bei einer Umwandlung von Miet- in Wohneigentum haben Mieter:innen ein Vorkaufsrecht und profitieren von einer längeren Kündigungssperrfrist. Eine Umwandlung liegt dann vor, wenn ein vermietetes Mehrfamilienhaus erstmals in mehrere separate Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.
In Städten und Regionen mit Wohnungsnot müssen die Behörden einer Umwandlung zustimmen: Ein entsprechendes "Umwandlungsverbot" ist am 22.06.2021 im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes in Kraft getreten. Die schärferen Regeln für die Umwandlung sollen zunächst "für fünf Jahre" bis zum Stichtag 31.12.2025 gelten. Das Genehmigungserfordernis gilt nicht, wenn ein Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen zählt – wobei die Länder die Spanne auch auf "drei bis 15 Wohnungen" festlegen dürfen –, oder die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden.