Was ist, wenn Sie keiner Wohnungseigentümergemeinschaft angehören, sondern zum Beispiel ein eigenes Einfamilienhaus besitzen? Ist auch dafür eine Instandhaltungsrücklage nötig? Hier finden Sie die Antworten.
Sollte ich für mein Haus eine Instandhaltungsrücklage bilden?
Hausbesitzer, die keiner Eigentümergemeinschaft angehören, können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Instandhaltungsrücklage bilden. „Eine Rücklage ist wichtig, damit auch Hausbesitzer nicht plötzlich vor einem hohen Kostenberg stehen, der nicht geplant war“, sagt Edeltraud Reitzer, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin des Verbandes Wohneigentum.
Manche Bauteile eines Gebäudes sollten zudem in bestimmten Intervallen erneuert werden, um den Wert der Immobilie zu erhalten. Für die Sanierung des Daches oder den Austausch der Fenster fallen schnell hohe Kosten an. Diese können Sie mit einer Rücklage zumindest zum Teil auffangen.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage für das Eigenheim sein?
„Wir empfehlen, für Neubauten nach der Gewährleistungsfrist mindestens einen Euro im Monat pro Quadratmeter Wohnfläche als Instandhaltungsrücklage auf die Seite zu legen“, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren (VPB).
Wer also ein Haus mit 150 Quadratmetern Fläche besitzt, sollte spätestens nach fünf Jahren damit beginnen, 1.800 Euro jährlich für Instandhaltungskosten anzusparen. Hierbei handelt es sich laut VPB aber lediglich um eine eiserne Reserve. „An einem Haus ist immer etwas zu tun. Für größere Reparaturen hat man am besten darüber hinaus noch Mittel zur Verfügung“, so die Diplom-Ingenieurin.
Bei älteren Häusern empfiehlt etwa die Landesbausparkasse LBS mindestens zwei Euro pro Quadratmeter und Monat. Für Besitzer einer Bestandsimmobilie mit 150 Quadratmetern ergäbe sich so eine Instandhaltungsrücklage von 3.600 Euro im Jahr. Auch diese Summe stellt nur einen groben Richtwert dar, denn kein Haus gleicht dem anderen. „Was der Besitzer eines Altbaus ansparen muss, richtet sich nach dem Zustand des Gebäudes und den Reparaturen, die in naher Zukunft anstehen“, so Reinhold-Postina.
Das meint auch Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg: „Die Höhe der Rücklage hängt schlichtweg von der individuellen Situation ab.“ Etwa davon, welche Gewerke der Vorbesitzer bereits hat erneuern lassen. „Wenn ich beim Kauf schon weiß, dass die Fenster betagt sind oder dass in zehn Jahren der Heizkessel ausgetauscht werden muss, sollte ich das in meine finanziellen Erwägungen einbeziehen.“ Eine realistische Schätzung über die zu erwartenden Kosten – möglicherweise mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen – kann ein hilfreiches Mittel sein um zu klären, welche Summe künftig zurückgelegt werden sollte.