- Entscheiden Sie sich für einen Baupartner, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft und eine Gewährleistungsbürgschaft vorweisen kann.
- Vereinbaren Sie Abschlagszahlungen, die erst nach Fertigstellung des jeweiligen Bauabschnitts fällig werden.
- Falls Sie einen Neubau vom Bauträger kaufen: Sichern Sie sich Ansprüche am Grundstück durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
- Bewahren Sie im Falle einer Insolvenz erst einmal Ruhe, suchen Sie sich Rat bei einem Anwalt und schalten Sie einen unabhängigen Sachverständigen ein.
- Melden Sie Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und warten Sie den Ausgang des Insolvenzverfahrens ab, ehe Sie weitere Schritte (z. B. Weiterbau) unternehmen.
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