Das Hausgeld ist eine Vorauszahlung für alle Kosten, die im Laufe des Jahres rund um das Wohngebäude vermutlich anfallen werden. Dazu wird ein Wirtschaftsplan erstellt. Erfahren Sie hier, wie das Hausgeld ermittelt und auf die Eigentümer verteilt wird.
Wirtschaftsplan als Basis
Die Hausverwaltung erstellt für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie der Höhe des Hausgeldes, die sich daraus ergibt. Dieser Plan wird bei der Eigentümerversammlung vorgestellt und muss von den Mitgliedern genehmigt werden. Dazu reicht eine einfache Mehrheit. Änderungen sind möglich, wenn ein Eigentümer einen Antrag stellt und die Versammlung (ebenfalls mit einfacher Mehrheit) zustimmt. Spielraum gibt es am ehesten bei der Instandhaltungsrücklage.
Verteilungsschlüssel: Zahlen alle Eigentümer gleich viel Hausgeld?
Falls die Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes festgelegt hat, gilt folgende Kostenverteilung: Je mehr Anteile ein Eigentümer an der Immobilie besitzt, desto mehr Hausgeld zahlt er. Der Verteilungsschlüssel richtet sich also nach den Besitzverhältnissen (juristisch: Miteigentumsanteile), die in der Teilungserklärung (diese ist im Grundbuch einzusehen) festgehalten sind. Am Ende des Jahres stellt der Verwalter eine Abrechnung auf, Überschüsse werden zurückgezahlt und fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden.
Bei einer gemeinsamen Heizungsanlage müssen die Heizkosten gemäß der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Wie wird das Hausgeld auf Mieter umgelegt?
Falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, können Sie die umlagefähigen Betriebskosten (nicht aber Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklage) auf die Mieter umlegen. Achten Sie darauf, im Mietvertrag den gleichen Verteilerschlüssel festzuschreiben, der auch in der Eigentümergemeinschaft gilt. So können Sie die Abrechnung eins zu eins übernehmen. Falls Sie eine andere Verteilung festgelegt haben – zum Beispiel nach Verbrauch statt nach Wohnfläche – müssen Sie die Zahlen zuerst umrechnen.