Handwerkerleistungen vs. haushaltsnahe Dienstleistungen
Neben den Handwerkerkosten dürfen Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Haushaltshilfen (Beschäftigung von Minijobbern) von der Steuer absetzen und so den Höchstbetrag für die Steuerersparnis auf bis zu 5.710 Euro pro Jahr erhöhen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind nicht immer leicht zu unterscheiden. Als Faustregel gilt: Alles, was Sie auch selbst erledigen könnten, zählt als haushaltsnahe Dienstleistung – zum Beispiel Rasenmähen, Heckenschneiden oder Putzen. Wenn Sie Profis brauchen, zum Beispiel für das Anlegen eines Gartens, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Tragen Sie die Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 5 ein.