Das sagt der Experte: Risiko durch schwammige Beschreibungen
„Nicht wenige Fertighausanbieter nutzen die baufachliche Unkenntnis des Verbrauchers aus“, warnt Peter Burk, Autor des Ratgebers „Kauf und Bau eines Fertighauses“ der Verbraucherzentrale. Häuslebauer sollten sich auf keinen Fall von schwammigen Begriffen wie „hochwertige Materialien“ oder „deutsche Markenqualität“ ködern lassen.
Alle Außen- und Innenwände und Decken sollten mit Schallschutzwert und die Außenwände und -türen außerdem mit dem U-Wert (dem sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten, der für die Isolation ausschlaggebend ist) beschrieben werden. „Auch alle Bauchemikalien, wie Parkettlacke oder Baukleber, sollten festgehalten und die Nutzung problematischer Chemikalien ausgeschlossen werden“, rät Bunk. Angehende Bauherren sollten vor Unterzeichnung des Vertrags einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen und die Unterlagen prüfen lassen.
Was sollte in der Baubeschreibung stehen?
Eine Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung des geplanten Hauses. Doch in Deutschland ist rechtlich nicht genau festgelegt, was die Bau- und Leistungsbeschreibung umfassen muss. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte berücksichtigt wurden:
- Die Art und Weise, wie Bauleistungen erbracht werden
- Der Grad der Fertigstellung
- Details zur Inbetriebnahme und Prüfung der Heizung- und Elektroinstallation
- Planungsleistungen wie Statik und Betreuung vor Ort