Ein Partnerschaftsvertrag bzw. Darlehensvertrag funktioniert wie ein Ehevertrag für Unverheiratete. Darin können Sie regeln, was bei Beziehungsende passiert: wer das Sorgerecht für die Kinder bekommt, wer wem wie viel Unterhalt zahlt und was mit dem gemeinsamen Haus passiert.
So funktioniert der Partnerschaftsvertrag
Ein Partnerschaftsvertrag (auch Lebenspartnerschaftsvertrag oder Darlehensvertrag genannt) ist ein privatrechtlicher Vertrag, in den Sie nahezu alles schreiben können, was Sie möchten – vorausgesetzt, dass Ihre individuellen Klauseln gegen keine Gesetze verstoßen. Zudem muss ein Notar den Partnerschaftsvertrag beglaubigen. Das gilt auch für Änderungen. Denn Sie können den Partnerschaftsvertrag immer wieder an neue Lebenssituationen anpassen, zum Beispiel wenn Sie Kinder bekommen oder sich die berufliche Situation eines Lebenspartners ändert.
Einer der wichtigsten Punkte im Partnerschaftsvertrag ist, wer das Haus nach der Trennung bekommt. Zudem sollten Sie festlegen, welche Ablöse der andere Partner dafür erhält und bis wann er oder sie ausziehen muss. Tipp: Legen Sie im Partnerschaftsvertrag eine Ausgleichszahlung in Raten fest. So verhindern Sie, dass das Haus am Ende doch verkauft werden muss, weil der eine Partner die Gesamtsumme nicht auf einmal aufbringen kann.
Im Partnerschaftsvertrag können Sie auch festlegen, dass die Eigentumsanteile am Haus oder der Wohnung den Finanzierungsanteilen entsprechen. Das heißt: Je mehr Geld ein Lebensgefährte in die gemeinsame Immobilie steckt (sowohl in Form von Eigenkapital als auch bei der Tilgung der Baufinanzierung), desto mehr davon gehört ihm auch.
Auch Eigenleistungen beim Hausbau oder einer späteren Renovierung können so abgegolten werden. Ein Beispiel: Investiert ein Partner über Wochen hinweg seine freien Abende und Wochenenden, um bei den Bauarbeiten selbst mit anzupacken, so kann im Partnerschaftsvertrag für diese Eigenleistungen ein Geldbetrag festgeschrieben werden, den er oder sie nach dem Ende der Lebenspartnerschaft erhält (oder um den sich die Ablösesumme entsprechend verringert).
Wichtig, wenn Nachwuchs kommt: Meist steckt ein Partner karrieretechnisch zugunsten der Kinderbetreuung zurück. Damit verändern sich oft auch die Finanzierungsanteile. Eine wichtige Frage deshalb: Soll sich der Eigentumsanteil weiterhin am Finanzierungsanteil bemessen? Oder ist ein Ausgleich für den finanziell schlechter gestellten Partner geplant?
Wieviel kostet ein Partnerschaftsvertrag?
Ein Partnerschaftsvertrag, in dem es auch um die Verteilung eines Immobilien- oder Grundstückvermögens geht, ist nur mit Siegel vom Notar gültig – und das ist nicht ganz günstig. Als Faustregel können Sie mit 5 Euro pro 1.000 Euro Vermögenswert rechnen. Bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro würde der Partnerschaftsvertrag 1.500 Euro kosten. Falls Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, kommen diese Kosten oben drauf. Meist bieten aber auch Notare fachkundige Beratung, die bereits in den Gebühren enthalten ist.