Darf ich mein Büro als Wohnraum vermieten, wenn ich keine gewerblichen Mieter finde? Oder kann ich umgekehrt meine Wohnfläche gewerblich vermieten? Und wie ist das bei einer Mischnutzung? Hier erhalten Sie Antworten.
Darf ich eine Wohnfläche als Büro vermieten?
Dafür sollten Sie einen Blick in den Bebauungsplan und Flächennutzungsplan werfen. Ist Ihr Grundstück (und somit auch die Immobilie) als reines Wohngebiet ausgewiesen, ist eine gewerbliche Nutzung in der Regel nicht erlaubt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Leben Sie in einem Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) und sind Teil einer Eigentümergemeinschaft, müssen Sie unter Umständen die Zustimmung der anderen Eigentümer für eine Nutzungsänderung einholen. Sofern die gewerbliche Nutzung für andere Bewohner keine unzumutbare Belastung darstellt – zum Beispiel durch Lärm und übermäßigen Kundenverkehr – dürfen diese meist nicht widersprechen. Die Details sind in der Gemeinschaftsordnung geregelt.
Darf ich eine Gewerbeimmobilie als Wohnraum vermieten
Auch in diesem Fall sollten Sie mit dem Bauamt klären, ob eine Nutzungsänderung grundsätzlich möglich ist und sich gegebenenfalls grünes Licht von der Eigentümergemeinschaft holen. Beachten Sie, dass für Wohnräume andere Auflagen gelten, vor allem beim Brand- und Lärmschutz.
Sind Wohnen und Gewebe gleichzeitig möglich?
Prinzipiell ist es möglich, dass zum Beispiel ein Selbstständiger einen Teil der Fläche bewohnt und den anderen als Büro nutzt. Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht kommt es auf den primären Nutzungszweck an, ob also Wohnen oder Arbeiten im Vordergrund steht.