Neubau oder Altbau? Bei der Suche nach einer Wohnung ist das eine entscheidende Frage. Eine charmante Altbauwohnung in der Innenstadt ist gerade für viele jüngere Menschen ein echter Traum, bringt allerdings einige Nachteile mit sich: Zum Beispiel sind die Energie- und Heizkosten in Altbauten sehr hoch, die Elektronik ist meistens nicht auf dem neusten Stand und die Isolierung der Fenster ist mit Holzrahmen häufig mangelhaft. Aus diesen Gründen entscheiden sich immer mehr Mieter für eine Neubauwohnung.
Wer sich für eine Neubauwohnung interessiert, darf sich in erster Linie sicher sein, dass die Elektrik und die verlegten Leitungen den neusten Standards entsprechen. Hinzu kommt, dass Neubauwohnungen in der Regel mit doppelt verglasten Fenstern ausgestattet und bestens isoliert sind. Die gute Wärmeisolierung wirkt sich hier ebenso positiv auf die Energie- und Heizungskosten aus wie die moderne Heizungsanlage. Zudem überzeugen Neubauten durch ihre moderne Raumaufteilung, die Zimmer sind in der Regel großzügig und modern geschnitten. Häufig sind neu gebaute Wohnungen mit großzügigen Badezimmern ausgestestattet sowie mit offenen Wohnküchen, die direkt in den Wohnbereich übergehen.
Wenn Sie sich frühzeitig um eine Neubauwohnung bewerben, haben Sie meistens ein Mitspracherecht bei der Gestaltung. Bei noch unfertigen Immobilien dürfen Sie so beispielsweise den Bodenbelag selbst auswählen und oftmals werden zugleich die Wände in der Wunschfarbe gestrichen. Sollten die Wände noch nicht verputzt sein, besteht die Möglichkeit, sich auf Wunsch Steckdosen an gewünschte Stellen legen zu lassen. Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, später Computer, Fernseher oder Lampen dort anschließen zu können, wo Sie möchten – und der Einsatz von Verlängerungskabeln ist überflüssig. Achten Sie allerdings darauf, dass sich die Wohnung nicht mehr im Rohbau befindet. In dieser Bauphase können Unwetter oder Stürme Immobilien noch stark beschädigen und durchweichte Holzträger oder nasse Wände können die Folge sein. Wer sich bereits für einen Kauf entschließt, muss sich vertraglich außerdem zusichern lassen, wann das neue Eigenheim bezugsfertig ist. Fehlt dieser Zusatz im Kaufvertrag, kann es eventuell zu Verzögerungen kommen, für die der Bauträger mitunter nicht haften muss.