Freizeitgrundstücke wie ein Wassergrundstück mit einem Bungalow, die Gartenlaube in einer Kleingartenanlage oder auch das Wochenendedomizil am See - dies sind alles überaus beliebte Freizeitimmobilien, die daher auch sehr rar auf dem Immobilienmarkt sind. Freizeitgrundstücke zur privaten Nutzung findet man in den verschiedensten Preisklassen und Ausstattungen. Ob für die Wochenend- und Freizeitgestaltung, zur Tierhaltung oder für die Ausübung eines Hobbys – ein solches Grundstück, kann zum Beispiel als Rückzugsort dienen und ist nach Belieben nutzbar. Wald- und Wiesengrundstücke in der Nähe von Seen oder Flüssen sind vor allem bei Bewohnern von Großstädten äußerst beliebt, die auf diese Weise zumindest für einige Stunden dem turbulenten Stadtleben entfliehen und ein wenig Ruhe und Erholung tanken können.
Mithilfe von Suchmaschinen im Internet können Interessenten einfach und schnell nach einem geeigneten Grundstück suchen. Preisrahmen, Größe und Umgebung können hierbei von vornherein festgelegt werden. Kommt ein Angebot in Frage, dann sollte in jedem Fall eine Besichtigung des Grundstücks vorgenommen werden. Man sollte sich keinesfalls auf Fotos oder Videos verlassen! Vor Ort sollten zunächst die in Natura ersichtlichen Grundstücksgrenzen mit den Größenangaben des Anbieters verglichen werden, denn jeder Quadratmeter ist schließlich bares Geld. Der Kauf eines Freizeitgrundstücks muss, genauso wie bei Immobilien oder anderen Grundstücken, notariell beglaubigt werden. Sind sich Käufer und Verkäufer einig, muss daher im nächsten Schritt ein Termin beim Notar vereinbart werden.
Kaufvertrag ist Kaufvertrag, auch wenn es sich um den Erwerb von nur 20 Quadratmetern handelt! Deshalb sollte der Vertrag vor dem Notartermin gründlich durchgearbeitet und Fragen im Vorwege geklärt werden. Änderungen können noch so lange vorgenommen werden, bis der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben und vom Notar beglaubigt wurde. Je nach Gegend bietet sich bei Freizeitgrundstücken auch eine passende Bebauung an, zum Beispiel ein Strandhaus an Küsten, ein kleines Holzhäuschen am See oder eine Gartenlaube im Wald. Hierbei sollte allerdings im Vorwege die Bebaubarkeit des Grundstücks geprüft werden. Zudem sollte bei der zuständigen Gemeinde eingesehen werden, ob es für das Freizeitgrundstück einen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben muss in jedem Fall genehmigt werden, auch wenn es noch so klein ist!