Weitere Informationen
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
Besonderheiten
1.Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung – Bescheid vom 22.02.2022 (AZ: B-2020-907-4), erteilt vom LRA Nürnberger Land, zur Erstellung von
9 Eigentumswohnungen, vor.
Wie aus den Plänen ersichtlich, sind … geplant:
- 4 Balkone
- 9 Gauben
Der Bescheid ist über unser Büro erhältlich.
2.Besonderheiten der Baugenehmigung beachten – siehe Anhang Bescheid:
- Begründung zur Abweichung von den Abstandsflächen
- Auflagen zum Baugenehmigungsbescheid
- Hinweise
3.Im Vorfeld der Baugenehmigung wurde eine mit den zuständigen Behörden abgestimmte „Voruntersuchung“ durchgeführt.
Hierzu liegen folgende Unterlagen vor:
a.) Aufmaß
b.) Bauforschung
c.) Statik
Die Unterlagen sind über unser Büro erhältlich.
4.Jeder moderne Wohnkomfort kann auch in denkmalgeschützten Objekten eingebaut werden. Der heutige Stand der technischen Gebäudeausrüstung kann in einem Denkmal regelmäßig erreicht werden.
Baurechtliche Hinweise
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Zuschüsse / Fördermittel
Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Steuern sparen!
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Ablauf – Voruntersuchung
Im Rahmen der bereits durchgeführten Voruntersuchung wurde mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
mögliche Dienstleistungen
- Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
- Finanzierung