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Sonstiges
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. VerNach Eingang Ihrer vollständigen Daten wie Namen, Vornahmen, Adresse und Telefonnummer, rufen wir Sie gerne zurück und besprechen diese Immobilie mit Ihnen.
Sie erreichen uns am besten unter der Mobilnummer 0163-8000222
Anfragen werden nur bearbeitet wenn eine Anfrage zum Objekt gestellt wurde.
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Sonstiges:
Maklerprovision: Zwischen 4,76 % bei einem Gesamtverkauf und 5,95% bei einem Einzelverkauf, vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt., zahlbar vom Käufer und fällig bei Kaufvertragsunterzeichnung.
Unser Angebot erfolgt gemäss der uns vom Eigentümer erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, ausgeschlossen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir für beide Parteien provisionspflichtig tätig sein dürfen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sonstiges
„Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt…“
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist? Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz. Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Informationen zu Ihrem Makler
Wesentliche Leistungsmerkmale
Im Rahmen des Maklervertrages weisen wir, die Evelyne Vogt-Immo bzw., Ihnen eine geeignete Vertragsgelegenheit nach oder vermitteln einen Vertrag für den Erwerb einer Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass wir die Angaben über die Immobilie von der Verkäufer/Eigentümer erhalten haben und für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Verantwortung übernehmen.
Das Honorar der Evelyne Vogt-Immo wird im Maklervertrag als Festbetrag oder als Prozentsatz aus dem Kaufpreis des Immobilienkaufvertrages vereinbart.
Zahlungsbedingungen
Der Anspruch der Evelyne Vogt-Immo auf das Honorar entsteht und ist fällig mit dem rechtswirksamen Abschluss des Immobilienkaufvertrages.
Mindestlaufzeit des Vertrags ----------
Informationen zum Zustandekommen Ihres Maklervertrags Ein Maklervertrag kommt zwischen Ihnen und uns, der Evelyne Vogt-Immo, zustande, wenn Sie aufgrund eines Immobilienangebots unserer Vermittlungsstelle per Email, Telefon, Telefax oder Brief kontakieren.
Kauf vorbehalten. Änderungen vorbehalten.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert, saniert, teilsaniert, gepflegt
TV: Kabelanschluss, Sat-Anschluss