112,5 qm Ladenlokal mit Kellerraum in bester Innenstadtlage von Werdohl
Es handelt sich hier um Sondereigentum an zwei nebeneinander liegenden Ladenlokalen mit 43,0 qm und 69,5 qm Nutzfläche. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss eines zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Die ebenerdigen Nutzflächen mit insgesamt 112,5 qm verfügen aktuell über keine Trennwand, sodass die Flächen zusammenhängend genutzt werden können.
Es sind zwei barrierefreie Eingänge, einmal von der Werdohler Haupteinkaufsstraße aus sowie von der Ladenpassage des Wohn- und Geschäftshauses vorhanden. Eine lange Schaufensterfront sorgt für eine gute Sichtbarkeit und bietet zahlreiche Möglichkeiten der Präsentation.
Über einen Treppenabgang im Laden gelangen Sie in einen 77,5 qm großen Kellerraum, der zusätzlich auch über den Eingang des Kellergeschosses zugänglich ist.
Diese Gewerbefläche ist für vielfältige Geschäftsideen geeignet. Ob Ladengeschäft, Praxis oder Bürofläche, vieles ist möglich. Für die Nutzung gibt es allerdings auch Einschränkungen:
Es darf kein unsauberes, gefährliches, den Charakter der Gesamtanlage störendes oder unmoralisches Gewerbe ausgeübt werden, sowie auch keines, das durch Lärm, Geruch oder Ausdünstungen die Miteigentümer oder Nachbarn beeinträchtigt, insbesondere ist die Ausübung folgender Gewerbe untersagt:
a) Spielsalons
b) Spielhallen
c) Imbissstuben
In dieser Eigentumsanlage befinden sich bereits u.a. folgende Geschäfte: Tabakgeschäft mit Lotto/Totto, Eisdiele, Fahrschule, Hörgeräteakustiker, Reinigung, Apotheke, Bäcker, Reisebüro, Blumengeschäft und Kosmetiksalon. Aufgrund einer Konkurrenzklausel dürfen nur gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden, welche nicht zu einem bereits in dieser Eigentumsanlage betriebenen Gewerbe im geschäftlichen Wettbewerb steht.
Ausreichend öffentliche Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Das Objekt steht derzeit leer und ist somit kurzfristig verfügbar.