4 Zimmer-Wohnung | Götzis | Terrasse
4 Zimmer-Wohnung | Götzis | Terrasse
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause! Diese stilvolle 2-Zimmer-Wohnung bietet ein zeitgemäßes Wohnkonzept in der charmanten Gemeinde Götzis. Mit einer Wohnfläche von großzügigen 100 Quadratmetern und einer beeindruckenden Terrasse von 36 Quadratmetern, die mit einem eleganten Glasdach und Rollläden ausgestattet ist, vereint dieses Objekt Komfort und Eleganz.
Lage:
Götzis, eine malerische Gemeinde im Vorarlberger Land, die für ihre idyllische Atmosphäre und ihre erstklassige Lebensqualität bekannt ist.
Terrasse: Eine großzügige Terrasse mit 36 Quadratmetern, komplett mit einem stilvollen Glasdach und Rollläden ausgestattet, bietet einen herrlichen Raum für Entspannung und geselliges Beisammensein im Freien.
Möblierung: Teilweise möbliert, um den Bedürfnissen eines modernen Lebensstils gerecht zu werden und gleichzeitig Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten.
Gemeinschaftsgarten: Genießen Sie die Vorzüge eines gemeinschaftlichen Gartens, der perfekt für Spaziergänge, gesellige Zusammenkünfte und erholsame Stunden im Freien geeignet ist.
Baujahr: Die Wohnung stammt aus dem Jahr 2001 und bietet somit eine solide Bauweise und zeitgemäße Ausstattung.
Highlights:
Moderne Architektur und hochwertige Ausstattung.
Helle und einladende Räumlichkeiten.
Großzügige Terrasse mit Blick ins Grüne.
Gemeinschaftsgarten für zusätzlichen Freiraum.
Ruhige und dennoch zentrale Lage in Götzis.
Diese charmante Wohnung bietet die perfekte Kombination aus urbanem Komfort und naturnaher Entspannung. Ideal für Singles, Paare oder kleine Familien, die eine hochwertige Wohnatmosphäre in Götzis suchen. Überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: 600,00€ inkl. 20% MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.