Wohnung in Bozen
Entdecken Sie Ihr neues Zuhause im Herzen von Bozen: Diese 4-Zimmer-Attikawohnung im 7. und letzten Stock bietet ein einzigartiges Wohngefühl mit atemberaubendem Panoramablick nach Süden. Die großzügige Wohnfläche umfasst ein weitläufiges Wohnzimmer mit offener Küchenzeile, das den Blick und Zugang zu zwei sonnigen Balkonen eröffnet. Drei komfortable Doppelschlafzimmer bieten reichlich Platz für Familie oder Gäste.
Das helle Badezimmer mit Fenster wartet nach einer Sanierung darauf, in Ihre persönliche Wohlfühloase verwandelt zu werden. Ein einladender Terrazzoboden im Eingangsbereich und Gang bildet das Fundament für Ihr individuelles Einrichtungskonzept.
Die großzügige Terrasse ist das Highlight der Wohnung und lädt ein, die Sonne Südtirols in privater Atmosphäre zu genießen. Zusätzlichen Stauraum bietet ein praktischer Keller. Die Wohnung bedarf einer Sanierung, die Ihnen die Freiheit gibt, Ihre Traumwohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Für zusätzlichen Komfort sorgt eine moderne Videosprechanlage. Eine Einzelgarage steht zur Anschaffung bereit (? 50.000,-) , um Ihren Komfort zu vervollständigen. Erleben Sie das Gefühl von Freiheit und Exklusivität in einer der begehrtesten Lagen Bozens. Diese Immobilie ist eine seltene Gelegenheit, die nicht lange auf dem Markt sein wird ideal für alle, die das Besondere suchen.
Sehr gerne informieren wir Sie über alle Details zur Immobilie!
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Lage und Umfeld dieser Immobilie:
Gries-Quirein ist ein charmantes Stadtviertel in Bozen, das traditionellen Flair mit urbanem Lebensstil kombiniert. Geprägt durch historische Bauten und zeitgenössische Annehmlichkeiten, bietet es eine hohe Wohnqualität mit einer guten Mischung aus lokalen Geschäften, Restaurants und Parks. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, was das Viertel sowohl für Berufstätige als auch für Familien attraktiv macht. Immobilien in Gries-Quirein sind begehrt, da sie die Balance von Stadtgemütlichkeit und naturnahem Wohnen perfekt halten.
Vermittlungsvergütung:
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist.
Provision in Höhe von 4 % (vier Prozent) zzgl. gesetzlicher MwSt. auf den Verkaufspreis.
Der Anspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Geschäfts und ist vom Käufer an den Makler innerhalb von 30 Tagen ab der Annahme des Kaufantrages oder der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages zu entrichten.
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