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Sonstiges
Baujahr: 2006
1. Kaufpreis:
Der Verkauf erfolgt gegen Gebot. Eigentümerzustimmung vorbehalten! Bitte beachten Sie folgendes: Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Bieterverfahren ist eine innovative Art Immobilieneigentum zu vermarkten und gibt den Erwerbern die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine seriöse Vertragsabwicklung zu ermöglichen. Sollten Sie trotz Höchstgebot doch keine Einigkeit mit dem Eigentümer erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu. Beachten Sie bitte, daß ein rechtswirksamer Hauptvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zu Stande kommt! Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Angebot !!!
2. Haftung:
Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Verkäufers. Der Vermittler übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Die Expose- und Prospekthaftung wird ausgeschlossen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Suchen Sie weitere Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, besuchen Sie unsere Webseite unter www.friendlyhomes.de oder folgen Sie diesem Link:
http://www.friendlyhomes.de/index.php?funktion=agb&mo=1&mt=&sm=100
4. Provison:
Der Makler erhält bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 3,57% incl. Mwst.
5. Geldwäschegesetz
Als Immobilienmakler sind wir von FriendlyHomes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, bestenfalls mit einer Kopie der Vorder- und Rückseite. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Laut Geldwäschegesetzt sind wir als Makler dazu verpflichtet diese Unterlagen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Spätestens nach 10 Jahren werden die Daten und Kopien vernichtet. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung