Wohnung in Venezia
Entdecken Sie diese charmante 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss der malerischen Giudecca in Venedig, Italien. Die Wohnung besteht aus einem einladenden Eingang, einem gemütlichen Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einem Badezimmer und einer Küche. Die Ausrichtung nach Südost und West sorgt für viel Tageslicht.
Die Wohnung verfügt über zentrale Heizung (Thermosiphone mit Kalorienzähler) und ist mit Terrazzo-Böden in der Wohnküche und Holzböden in den Zimmern ausgestattet. Das Gebäude bietet zudem eine Portineria mit einem tagsüber anwesenden Portier.
Diese Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und bietet zusätzlichen Platz im 4. Stock (Dachboden), perfekt für Lagerung oder als Ausbaupotenzial.
Perfekt für Käufer, die ein charmantes Zuhause in einer der authentischsten Gegenden Venedigs suchen und bereit sind, eine Renovierung durchzuführen.
Lage und Umfeld dieser Immobilie:
Die Insel Giudecca ist ein ruhiger Landstreifen in der Lagune von Venedig, getrennt vom historischen Zentrum Venedigs durch den Giudecca-Kanal. Ursprünglich ein Gebiet mit prestigeträchtigen Villen und Gärten, ist die Insel heute bekannt für ihre ruhigere und weniger touristische Atmosphäre im Vergleich zum Rest der Stadt. Giudecca bewahrt eine authentische und entspannte Stimmung, mit weniger überfüllten Straßen und einem beeindruckenden Panoramablick auf die Lagune und Venedig. Die Insel beherbergt bedeutende Sehenswürdigkeiten, darunter das berühmte Molino Stucky, eine ehemalige Mühle, die in ein Luxushotel umgewandelt wurde, und die Kirche des Redentore, ein Meisterwerk des Architekten Palladio, das Besucher während des berühmten Redentore-Festivals anzieht. Giudecca ist leicht per Vaporetto erreichbar und wird sowohl von Einwohnern als auch von Besuchern, die dem Trubel der touristischeren Gegenden entfliehen möchten, geschätzt.
Vermittlungsvergütung:
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist.
Provision in Höhe von 3 % (drei Prozent) zzgl. gesetzlicher MwSt. auf den Verkaufspreis.
Der Anspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Geschäfts und ist vom Käufer an den Makler innerhalb von 30 Tagen ab der Annahme des Kaufantrages oder der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages zu entrichten.
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