++ GRANDIOSES HOTELPROJEKT ++ mit GEWERBEFLÄCHEN
++ GRANDIOSES HOTELPROJEKT ++ mit GEWERBEFLÄCHEN
++ INVESTORPROJEKT IN WR. NEUSTADT ++ bereits baubewilligt !
Verkauft wird ein attraktives und baubewilligtes Projekt in Wiener Neustadt.
- Grundstücksgröße ca. 9.400 m²
- Neubau einer Hotelanlage mit 158 Zimmern
- Bürogebäude mit Geschäfts- und Gastronomieflächen sowie KFZ-Abstellanlagen
- 260 KFZ-Stellplätze (davon 203 in einer Tiefgarage, 38 in einem Parkdeck und 19 oberirdisch)
- Erdgeschoss für Geschäfts- bzw. Gastronomieflächen
- Hotelgebäude und Bürogebäude mit 6 oberirdischen Geschoßen
Eine aufrechte Baubewilligung sowie eine Betriebsanlagengenehmigung liegen bereits vor und können bei ernsthaftem Interesse gerne zur Durchsicht übermittelt werden.
KAUFPREIS: auf Anfrage !
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Angabe Ihrer vollständigen Adress- und Kontaktdaten keine Objektunterlagen versenden dürfen.
Nebenkosten:
Grunderwerbssteuer: 3,5 % vom Kaufpreis
Grundbucheintragungsgebühren: 1,1% vom Kaufpreis
Kosten der Vertragserrichtung: nach Vereinbarung
Provision: 3,0 % vom Kaufpreis zzgl. 20% Ust.
Wir sind mit der Vermarktung dieses Objektes exklusiv beauftragt worden !
Ansprechpartnerin:
Fr. Schmutz
Mobil: 0664 346 13 11
Mail: office@ps-immo.co.at
ICH FREUE MICH AUF IHRE ANFRAGE !
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Prima Service PS Immobilien tritt als Doppelmakler auf. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande.
Die Courtage in Höhe von 3% zzgl. gesetzt. USt. ist ausschließlich bei Zustandekommen eines gültigen Rechtsgeschäftes fällig und vom Käufer an die Firma Prima Service PS Immobilien zu zahlen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Information- und Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Der Eigentümer ist dieser Pflicht daher noch nicht nachgekommen.(§ 9 Abs 1 EAVG 2012). In diesem Sinne ist der Makler entschuldigt.