Einmaliges Juwel: Bebaubares Seegrundstück am Mondsee in bester Lage
Einmaliges Juwel am Mondsee: Bebaubares Seegrundstück mit Ferienhäuschen und Bootshaus
Der Mondsee, im oberösterreichischen Salzkammergut gelegen bietet Ihnen einen perfekten Ausblick auf den Schafberg und die Drachenwand. Das ist der perfekte Mix für Österreichs so typische Idylle aus See und Berg.
Aktuell bietet Ihnen das 884 m2 große Seegrundstück in Innerschwand, Seewinkl 4, ein ca. 42 m2 großes Ferienhäuschen, dass derzeit als Zweitwohnsitz genutzt wird. Das Gebäude stammt aus den 60iger Jahren. Ergänzt wird dies durch ein Bootshaus mit ca. 30 m2. Den See erreichen Sie mit einer Einstiegsleiter und einem flachen Zugang.
Videobesichtigung: https://youtu.be/SbaiWMatWbU
Aus baurechtlicher Sicht gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
Sie möchten die Zweitwohnsitzwidmung erhalten und einen Um- und Zubau machen?
Hier ist auf jeden Fall ein Erstentwurf des geplanten Gebäudes mit der Gemeinde und dem Ortsplaner abzustimmen. Einzelfallentscheidung, ob dies "Zweitwohnsitztauglichkeit" hat.
- Widmung Dorfgebiet *Haus
- Zu-oder/und Umbau möglich.
- Zubau darf nicht größer als Bestand sein
- Aufstockung und Sanierung möglich
- für Zubau HQ 100 = 483,15 Oberkante Fußboden über Adria bei Neubau bzw. Zubau
Sie möchten großzügiger planen und neu bauen? Sie planen einen Hauptwohnsitz zu errichten?
Auch diese Variante ist möglich (siehe Entwurf):
- Widmung: Dorfgebiet, ein Hauptgebäude
- 1 Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss
- Bauplatzbewilligung: Möglicherweise digitale Vermessung erforderlich = Grenzkataster
- Satteldach 35 Grad - außer Nebengebäude
- PV möglich
- Je Einheit 2 Stellplätze erforderlich
- Abstand: 1 m vom öffentlichen Gut Einfriedung/Zaun
- Abstand: 5 m vom öffentlichen Gut z.B.: Stellplatz/Garage
- HQ 100 = 483,15 Oberkante Fußboden über Adria bei Neubau bzw. Zubau
Vorgaben der Gewässer- und Naturschutzbehörden wurden eingeholt.
Nicht rechtskräftiges Vorprüfungsergebnis. Wohnfläche ca. 160 m2 - siehe dazu Entwurf.
Keller ist u.U. möglich.
Grundstück 295/489
DIENSTBARKEIT des Gemeingebrauches des Gst 295/1 - hier Gst. 295/489 GB Mondsee - , insbesondere des jedermann zustehenden Rechtes der freien Schiff- und Floßfahrt mit allen Arten von Wasserfahrzeugen, jedoch mit Ausschluss der Gewinnung von Seepflanzen, insbesondere des Schilfrohres für kk Staatsverwaltung