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Sonstiges
ScanHaus Marlow ist nicht der Eigentümer des im Angebotspreis enthaltenen Grundstücks. Dieses wird von einem externen Anbieter veräußert. Ein sofortiger Baubeginn ist möglich.
Die in dieser Anzeige dargestellten Abbildungen enthalten zum Teil aufpreispflichtige Sonderausstattungen.
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Ihr Vorteile bei ScanHaus auf einen Blick
° Sie zahlen Ihr Haus erst nach der Endabnahme
° Sie erhalten von uns eine 18-monatige Festpreisgarantie
° Bei ScanHaus Marlow erhalten Sie alles "aus einer Hand"
° Jahrzehnte lange Erfahrung im Hausbau
° eigene Architekten
° wir verwenden ausschließlich Markenprodukte von deutschen Herstellern
° keine ausgelagerte Produktion - alle Arbeiten werden in unserem Werk in Marlow (Mecklenburg- Vorpommern) durchgeführt
Wir führen Sie sicher durch das unbekannte Gewässer "Hausbau", denn ScanHaus Marlow ist Ihr Lotse auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus. Sie genießen umfangreiche Garantien und einen aufmerksamen Kundenservice.
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Grundstücksinfo
Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 578 m² bis ca. 654 m². Gemäß B-Plan sind im Wohngebiet WA3 (Grundstücke 1-6) maximal 2 Vollgeschosse und eine Firsthöhe (Dachoberkante) von 10 m zulässig, während im Wohngebiet WA1 (Grundstücke 7-12) maximal 1 Vollgeschoss (Dachgeschossausbau möglich) und eine Firsthöhe von 8,5 m zulässig sind. Hier bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, vom klassischen Stadtvilla-Stil bis hin zu gemütlichen Bungalows.
Der Bebauungsplan Nr. 18 „südlich Marktflecken“ wurde im Februar 2023 durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Neuenkirchen beschlossen. Der Erschließungsträger übernimmt die Planung, Vermessung und Herstellung der für die Erschließung der Grundstücke notwendigen Erschließungsanlagen, dazu gehören:
•Straßen (Fahrbahnen und Stichwege), die Erschließungsstraßen werden als verkehrsberuhigter Bereich geplant und ausgeführt
•Lärmschutzwand zur Kreisstraße K5, mit Durchgang zum Radweg an der Kreisstraße
•Straßenbeleuchtung
•die Organisation zur Planung und Bau von Stromnetzen, Fernmeldenetzen, Wasser- und Abwassernetzen mit den jeweiligen Versorgungsträgern
Die Löschwasserversorgung im Gebiet wird durch zwei bereits bestehende Löschwasserentnahmestellen gesichert.
Die Regenentwässerung wird über eine zentrale Regenentwässerungsanlage in den Kohlgraben abgeleitet.
Der Erschließungsträger führt die im Bebauungsplan Nr. 18 „südlich Marktflecken“ festgesetzten Maßnahmen zur Kompensation im Rahmen Naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen durch.
Mit der Abnahme der Erschließungsanlagen und der Übereignung derselben gehen die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten sowie der Besitz der Anlagen an die Gemeinde Neuenkirchen über.
Die Ausführung der Erschließungsarbeiten ist ab August 2023 geplant. Die zu verkaufenden Flurstücke können voraussichtlich ab April 2024 bebaut werden.