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Sonstiges
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 21.8.2023.
Endenergiebedarf beträgt 159.00 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1985.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
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Jeder RE/MAX Franchise- und Lizenznehmer ist ein rechtlich
eigenständiges Unternehmen.
Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (Immobilienmakler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str.
2, 80333 München
Rechtlicher Hinweis
Alle Angaben sind ca., freibleibend, unverbindlich und ohne Gewähr.
Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben
vorbehalten.
Die Bekanntgabe der Objektadresse/von Objektdaten geschieht unter
ausdrücklichem Hinweis auf unseren Provisionsanspruch im Falle des
Ankaufs. Die Käuferprovision beträgt 4,76 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis
inkl. der gesetzlichen MwSt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig sind.
Hinweis zum Geldwäschegesetz: http://www.remax-wohnglueck.de/geldwaeschegesetz.xhtml
Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden. Bitte beachten Sie unseren untenstehenden Hinweis zum aktuellen Thema "Geldwäsche-Gesetz" in Verbindung mit einem Immobilienkauf.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit, oder übermitteln mir dieses vorab als Scan oder Fax..
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Nutzfläche: 128,00 m², vermietbare Fläche: 413,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 15, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 3, Bundesland: Bayern