Das Alter der Häuser kann von einigen Jahrzehnten bis hin zu weit über Hundert Jahren reichen. Die verwendeten Materialien und der Baustil sind die wesentlichsten Kriterien, die einen Altbau von einem Haus neuerer Art unterscheiden. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich naturgemäß die Bauweise der menschlichen Behausungen mehrfach geändert. Man spricht aber grundsätzlich von Altbauten, wenn die entsprechenden Häuser vor 1949 erstellt wurden. Mit dem Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland begann sowohl technisch, als auch formal ein neues Zeitalter in der Definition der Bauweisen.Altbauwohnungen haben ihren ganz besonderen Charme. Wann eine Altbauwohnung als solche angesehen wird und was es beim Erwerb von Altbauten zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, ab wann ein Haus als Altbau gilt. Im Baugewerbe ist es üblich, Gebäude aus den Baujahren vor 1948 als Altbauten zu klassifizieren, Bauten ab 1949 gelten hingegen als Neubauten. Es gibt eine Vielzahl spezifischer baulicher Merkmale, die auf zahlreiche Altbauwohnungen zutreffen. Charakteristische sind beispielsweise sehr große Räume mit hohen Decken, deren Höhe zwischen 3,00 und 4,50 Meter liegt. Häufig gibt es Durchgangszimmer und kleine Speisekammern, die an die Küche angrenzen. Häufig finden sich in Altbauten gemauerte Wände, Fenster sind oft einfach verglast oder treten als so genannte Kastenfenster in Erscheinung. Neben Echtholzfußböden in Form von Parkett oder Dielen sind Altbauwohnungen auch aufgrund ihres „Raumschmucks“ beliebt. Charakteristisch sind beispielsweise mit Holzbalken oder mit Stuck verzierte Decken. Häufig finden sich in Altbauten zudem breite Flügeltüren sowie Ofenheizungen. Bei unsanierten Gebäuden befindet sich nicht selten das Badezimmer beziehungsweise WC außerhalb der Wohnung. Aufgrund der meist sehr zentralen Lagen in innerstädtischen Vierteln wird dieser Umstand von den Wohnungssuchenden gern in Kauf genommen.
Entscheidend bei Altbauwohnungen ist der Sanierungsstand. Viele ältere Bauten wurden im Laufe ihrer Lebensjahre mit eigenem WC oder Bad ausgestattet. Bei den sanitären Anlagen und in der Elektrik können jedoch nicht mehr zeitgemäße Ausstattungen zu erneutem Sanierungsbedarf führen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Fenster und Türen im Originalzustand eventuell nicht mehr richtig schließen. Holzbauteile sollten zudem auf Schäden durch Feuchtigkeit und Insekten (Holzwürmer) untersucht werden. Werden feuchte Wände entdeckt, müssen diese vor der Sanierung trockengelegt werden. Zu den häufigsten Sanierungsmaßneahmen gehören Arebiten an der Heizungsanlage sowie an den Rohrleitungen. Je nach Zustand müssen diese komplett ausgetauscht werden. Auch der Altzustand von Tüen und Fenstern erfordert häufig einen kompletten Austausch. Ebenso müssen marode Holzbauteile erneuert werden. Ebenso müssen oft auch die Holzfußböden im Altbau neu aufgearbeitet werden.
Denkmalschutz ist Ländersache. Die Denkmalschutzbehörde jeder Gemeinde entscheidet, ob ein Altbau kulturell oder wissenschaftlich von Bedeutung ist und deshalb unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Landesdenkmalämter geben Auskunft darüber, ob es für Ihre Gemeinde ein städtebauliches Förderprogramm gibt. Solche Programme beinhalten Förderungsmöglichkeiten für Erwerb und Sanierungsmaßnahmen. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich: