Ein Gruppe sitzt an einem Tisch in einem Beratungsgespräch

Zwangsversteigerung: Gebühren,
Kosten und Finanzierung

© Gradyreese / iStock

Bei einer Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung haben Sie die Chance, eine Immobilie deutlich unter dem Marktwert zu erwerben. Hier finden Sie einen Überblick der Gebühren und Kosten, die auf Sie zukommen. Erfahren Sie außerdem, was Sie bei der Finanzierung einer solchen Immobilie beachten sollten.

  • Um überhaupt an einer Zwangsversteigerung teilnehmen zu dürfen, müssen Sie 10 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie als Sicherheitsleistung hinterlegen.
  • Erhalten Sie den Zuschlag, müssen Sie Ihr abgegebenes Gebot innerhalb von 4 bis 8 Wochen begleichen. Bis zur Zahlung fallen 4 Prozent Zinsen an.
  • Bei einer Zwangsversteigerung sparen Sie die Notarkosten, müssen dafür aber eine   Zuschlagsgebühr zahlen.
  • Die anderen Kaufnebenkosten bleiben gleich: Grunderwerbsteuer, ggf. die Kosten für einen eigenen Gutachter und Gebühren für die Eigentumsänderung im Grundbuch.
  • Achten Sie im Hinblick auf die Immobilienfinanzierung darauf, ob noch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist und ob diese gelöscht werden kann. 

Die gute Nachricht, wenn Sie bei einer Zwangsversteigerung mitbieten wollen: Die Kosten für das Verfahren an sich tragen die Schuldner:innen. Sie werden vom Erlös abgezogen. Dennoch müssen Sie Eigenkapital angespart haben, um zum Zug zu kommen: Um mietbieten zu dürfen, müssen Sie vor dem Versteigerungstermin 10 Prozent des Verkehrswerts bei der Landesjustizkasse hinterlegen.

Tipp zur Zahlung der Sicherheitsleistung

Beachten Sie: Das Amtsgericht akzeptiert kein Bargeld als Sicherheitsleistung. Sie können entweder einen Bietungscheck (Bundes- oder Landeszentralbankschecks) vorlegen, der nicht älter als drei Tage ist, oder eine Vorab-Einzahlung auf das Konto des Gerichts vornehmen. Wenn Sie den Zuschlag erhalten haben, wird die Summe mit dem später zu zahlenden Betrag verrechnet. Scheiden Sie aus, erhalten Sie das Geld zurück. Oft akzeptiert das Gericht auch eine Bankbürgschaft.

In Abhängigkeit von der Nachfrage können Sie bei einer Zwangsversteigerung oft 50 bis 85 Prozent gegenüber einem normalen Immobilienkauf sparen. Beachten Sie dazu unsere Tipps zur Zwangsversteigerung.

Ansonsten gilt: Wenn nach Ihrem Angebot der Hammer fällt, gibt es kein Zurück mehr. Wer das Höchstgebot abgibt, ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Sie haben 4 bis 8 Wochen Zeit, den gesamten Preis zu zahlen. Je schneller das passiert, desto günstiger wird die Ersteigerung für Sie – denn bis zur endgültigen Zahlung fallen Zinsen in Höhe von 4 Prozent an.

Zuschlagsgebühr statt Notarkosten

Im Gegensatz zum herkömmlichen Erwerb einer Immobilie sparen Sie die sonst üblichen Notarkosten bei einem Kaufvertrag. Stattdessen müssen Sie eine sogenannte Zuschlagsgebühr entrichten. Dabei handelt es sich um Gerichtskosten, die sich an der Höhe des Gebots orientieren, jedoch geringer als die Kosten für einen Notar ausfallen (circa 1,5 Prozent des Kaufpreises). Sie werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.

Abgesehen von der Notargebühr und der Maklerprovision fallen dieselben Nebenkosten an  wie bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf.

Allen voran sind das die Eintragungsgebühren für die Umschreibung im Grundbuch (die Kosten werden auf Grundlage des Verkehrswerts berechnet) sowie die Grunderwerbsteuer.

Wie immer beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollten Sie auch vor der Teilnahme an einer Zwangsversteigerung klären, ob und wie viel Kredit Sie von der Bank erhalten würden. Klären Sie zunächst, wie viel Eigenkapital Sie zur Verfügung haben und wie viel Geld Sie monatlich für die Darlehensrate ausgeben können.

Tipp: Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre Finanzierung vorab durchzuspielen. Sie können Angebote von bis zu drei Finanzierungsanbietern einholen.

Finanzierungsrechner

/mtl.

3 wichtige Fragen zur Finanzierung vor der Zwangsversteigerung

  1. Ist eine Grundschuldbestellung möglich?
    Voraussetzung für eine Immobilienfinanzierung ist, dass Ihr Kreditgeber als erstrangiger Grundschuldner in das Grundbuch eingetragen werden kann. Dafür muss eine noch bestehende Grundschuld des bisherigen Hauptgläubigers gelöscht werden können.
    Nehmen Sie am besten Kontakt zum Gläubiger auf – in der Regel das Kreditinstitut der bisherigen Eigentümer:innen – und klären Sie, ob der voraussichtliche Versteigerungserlös ausreicht, um die Hypothek zu begleichen. Grundsätzlich steht zu diesem Thema auch der Zwangsverwalter als Ansprechpartner zu Verfügung.
  2. Welche Sicherheit verlangt der Kreditgeber?
    Entscheidend ist auch, wie Ihr Kreditgeber den Beleihungswert der Immobilie einschätzt. Denn danach richtet sich die maximale Kreditsumme. Das Problem bei Immobilien aus einer Zwangsversteigerung ist, dass Banken meist keine eigenen Gutachter in das Haus bzw. die Wohnung schicken können und sich auf das Verkehrswertgutachten aus der Versteigerungsakte verlassen müssen. Dieses ist meist weniger detailreich und oft schon Monate oder gar Jahre alt.
  3. Wie schnell können Sie den Gesamtpreis aufbringen?
    Klären Sie die Finanzierung unbedingt schon vor der Teilnahme an einer Zwangsversteigerung, denn danach gibt es kein Zurück mehr. Sie sind an Ihr Höchstgebot gebunden und müssen den Gesamtpreis spätestens 8 Wochen nach dem Zuschlag begleichen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.