Ein weiterer Haken am Wohn-Riester: Das Konzept ist sehr unflexibel. Sie müssen die Immobilie ab Renteneintritt mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung davor verkaufen, vermieten, verschenken, umziehen oder auswandern, spricht man von einer förderschädlichen Verwendung und Sie müssen alles zurückzahlen, was der Staat beigesteuert hat, inklusive Steuervorteil – eine hohe Summe.
Was passiert mit Wohn-Riester, wenn ich umziehe?
Bis zu einem Jahr lang dürfen Sie woanders als in der geförderten Immobilie wohnen, ohne die Förderung samt Steuerersparnis zurückzahlen zu müssen. Ein längerer Umzug ist nur dann möglich, wenn er beruflich bedingt ist. In diesem Fall müssen Sie allerdings spätestens zum 67. Lebensjahr Ihr Eigeneheim wieder selbst nutzten.
Was passiert mit Wohn-Riester, wenn ich die geförderte Immobilie verkaufen will?
Sie können die durch Eigenheimrente geförderte Immobile frühestens zehn Jahre nach Rentenbeginn verkaufen. Für einen früheren Verkauf gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie zahlen die Summe auf dem Wohnförderkonto innerhalb eines Jahres wieder in einen Riestervertrag ein (zum Beispiel in die Riester-Rentenversicherung oder den Riester-Fondssparplan zur Altersvorsorge).
- Sie erwerben innerhalb von vier Jahren ein neues förderfähiges Eigenheim.
- Sie erwerben innerhalb von vier Jahren ein Dauerwohnrecht in einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim.
- Sie zahlen die erhaltene Zulage inklusive Steuerersparnis zurück.
Was passiert mit Wohn-Riester, wenn der Förderungsberechtigte stirbt?
So abstrus es sich anhört: Auch mit dem eigenen Ableben verstößt man gegen die Förderbedingungen des Wohn-Riesters – zumindest, wenn man vor dem Ablauf der Zehn-Jahres-Frist nach Rentenbeginn stirbt. Die Konsequenzen muss der Verstorbene freilich nicht mehr selbst tragen, wohl aber seine Erben.
- Stirbt der Förderberechtigte vor Renteneintritt müssen die Erben die Zulagen nicht zurückzahlen. Jedoch wird die Summe auf dem Wohnförderkonto auf das Einkommen des Verstorbenen angerechnet, was zu einer höheren Erbschaftssteuer führt.
- Stirbt der Förderberechtigte nach Rentenbeginn übernehmen die Erben die eventuell noch offene Steuerschuld. Hat der Verstorbene diese bei seinem Rentenbeginn in einem Schlag beglichen (und dafür 30 Prozent Nachlass erhalten), hatten die Erben Glück und müssen nichts mehr zahlen. Anders ist es, wenn der Verstorbene die Steuern in Raten zurückgehalt hat: In diesem Fall müssen die Erben den noch offenen Betrag sofort begleichen.
Was passiert mit Wohn-Riester bei einer Scheidung?
Eine Scheidung ist hinsichtlich Wohn-Riester kein Problem, solange einer der beiden Ex-Ehepartner in der geförderten Immobilie wohnen bleibt. Er oder sie trägt dann die alleinige Steuerpflicht.
Was passiert mit Wohn-Riester, wenn ein Ehepartner stirbt?
Stirbt ein Ehepartner vor Rentenbeginn, geht das Guthaben seines Wohnförderkontos auf den Hinterbliebenen über. Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden, solange er oder sie innerhalb eines Jahres Eigentümer der Förderimmobilie wird (falls dies noch nicht der Fall ist) und darin wohnen bleibt.
Stirbt ein Ehepartner in der Rentenphase und ist die Steuerschuld noch nicht zurückgezahlt, muss der Witwer bzw. die Witwe diese in einer Einmalzahlung begleichen.